Berlin, 13. Februar 2024. Minister Karl Lauterbach hat erschreckend wenig Wissen über Homöopathie. Er plant jedoch massiv in die freie Therapiewahl, in den medizinischen Pluralismus und in den Wettbewerb der Krankenkassen einzugreifen – ohne eine plausible Begründung abzuliefern. Der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) bietet in einer Serie Hintergründe zur Homöopathie. Im Teil 3 schauen wir auf die Homöopathie und Patientensicherheit.

Die Patientensicherheit ist im Bereich der Homöopathie gut geregelt. Die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach würden in dieses gestaltete und sichere System eingreifen und es auflösen. Denn das Streichen der freiwilligen Kassenleistung Homöopathie hätte Folgen: Patientinnen und Patienten würden zu weniger gut ausgebildete Therapeut:innen wechseln oder von ihren Ärztinnen und Ärzten häufiger konventionelle Arzneimittel – mit allen bekannten Nebenwirkungen – verschrieben bekommen. Dies geht beides zu Lasten der GKV.

Homöopathie und Patientensicherheit – dazu gehören

  • Gut ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sollten zertifiziert (SHZ) ausgebildet sein, Ärztinnen und Ärzte über eine Zusatzbezeichnung der Ärztekammern verfügen oder das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ erworben haben. Völlig unverständlich ist aus Sicht des BPH die Abschaffung der Weiterbildung Homöopathie durch viele Ärztekammern. Die Patientensicherheit geht mit der Ausbildung der Therapeut:innen einher. Da mehr als die Hälfte der Bevölkerung Homöopathie nutzt, muss auf der Anbieterseite eine entsprechende Qualifikation vorhanden sein.
  • Sichere Arzneimittel. Homöopathische Arzneimittel werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registriert oder zugelassen. Dieses Procedere hat sich bewährt. Aufschlussreich ist die Webseite des BfArM, das die Registrierung bzw. Die Zulassung homöopathischer Arzneimittel beschreibt. Das BfArM untersteht Lauterbachs Ministerium.
  • Homöopathische Arzneimittel  sind apothekenpflichtig – ein sehr wichtiger Aspekt der Patientensicherheit. Eine entsprechende Ausbildung der Apothekerinnen und Apotheker ist deshalb wichtig, da homöopathische Arzneien in der Regel ohne Indikation auf den Markt kommen. Eine fachgerechte Beratung kann nur mit Ausbildung in Homöopathie stattfinden. Ein DZVhÄ-Podcast mit dem Präsidenten der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, empfehlen wir hier.
  • Wissenschaft und Lehre. Der bisherige Forschungsstand zeigt das sehr hohes Niveau der Homöopathie-Forschung. Das sagen Wissenschaftler der Universität Bern: „Fasst man den aktuellen Stand der präklinischen und klinischen Forschung zusammen, kann man schlussfolgern, dass homöopathische Präparate spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden.“
  • Krankenkassen, die die homöopathische Behandlung erstatten. Homöopathie muss für alle Patientinnen und Patient verfügbar sein. Kein Patient, keine Patientin darf sich über die Finanzierung einer für sie sinnvollen Therapie sorgen. Zur Patientensicherheit gehört auch die soziale Sicherheit.

Bundestagspetition für den Erhalt der Homöopathie in der GKV

Die Bundestagspetition Homöopathie eines großen Verbände-Bündnisses ist seit dem 8. Februar online. Sie kann auf der Seite des Bundestags unterschrieben werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.html. Weitere Informationen gibt es hier.

Informationen zur Homöopathie

  • Informationen zur Selbstbehandlung mit Homöopathie, Arzneimittelbildern und Erkrankungen erhalten Sie hier.
  • BPH-Broschüre Homöopathie to go können Sie durchblättern und online für 5,50 Euro bestellen.
  • Aktuelle Informationen zur Homöopathie Forschung.
  • Informationen zu homöopathischen Arzneimitteln beim BfARM
  • Gesetzliche Krankenkassen und private Zusatzversicherungen, Informationen gibt es hier.