Berlin, 22. August 2026 | Gesetzlich Versicherte können homöopathische Behandlungen weiterhin bei einer Ärztin oder einem Arzt in Anspruch nehmen. Allerdings müssen sie die Behandlung ab dem 1. Januar 2027 selbst bezahlen, da eine homöopathische Therapie dann nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Eine Möglichkeit, die Kosten abzufedern, ist eine ambulante private Zusatzversicherung.
Homöopathie beim bisherigen Arzt
Wer sich homöopathisch behandeln lassen möchte, kann zu einem reinen Privatarzt gehen. Aber auch eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt kann homöopathische Leistungen weiterhin anbieten und diese privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen.
Für Patientinnen und Patienten ist deshalb die Frage nach einer ambulanten Zusatzversicherung wichtig, die auch eine solche Privatrechnung des Kassenarztes erstattet.
Viele ambulante Zusatzversicherungen übernehmen Kosten für Naturheilverfahren und nennen dabei ausdrücklich auch Homöopathie. Teilweise werden sowohl ärztliche Behandlungen als auch Leistungen von Heilpraktikern erstattet. Entscheidend ist aber, welche Voraussetzungen der konkrete Tarif vorsieht.
Zusatzversicherungen können viele Leistungen abdecken
Bei der Auswahl sollten Sie deshalb genauer hinschauen. Wichtig sind diese Punkte:
- Ärztliche Homöopathie: Ist Homöopathie als ärztliche Behandlung ausdrücklich versichert?
- Privatrechnung ohne GKV-Leistung: Erstattet der Tarif auch Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt?
- GOÄ: Bis zu welchem Gebührensatz werden ärztliche Leistungen erstattet?
- Heilpraktiker: Sind zusätzlich Behandlungen durch Heilpraktiker versichert?
- Arzneimittel: Werden homöopathische Arzneimittel übernommen?
- Erstattungshöhe: Wie hoch ist der Prozentsatz?
- Jahreslimit: Wie viel wird pro Jahr beziehungsweise innerhalb von zwei Jahren maximal erstattet?
- Wartezeiten und Leistungsstaffeln: Gibt es in den ersten Versicherungsjahren Einschränkungen?
Besonders wichtig ist der zweite Punkt. Eine Versicherung kann zwar „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ im Leistungsumfang nennen, die Erstattung aber an bestimmte Voraussetzungen knüpfen.
Tipp: Vor Abschluss schriftlich nachfragen
Wer eine Zusatzversicherung speziell wegen der Homöopathie abschließen möchte, sollte deshalb nicht allein auf die Werbung des Versicherers vertrauen.
Sinnvoll ist eine konkrete schriftliche Frage an den Versicherer:
„Ich bin gesetzlich krankenversichert und möchte mich von einem Vertragsarzt homöopathisch behandeln lassen. Der Arzt stellt mir für die homöopathische Behandlung eine Privatrechnung nach der GOÄ. Werden diese Kosten nach dem von mir gewünschten Tarif erstattet, auch wenn die gesetzliche Krankenkasse keine Vorleistung erbringt?“
Eine schriftliche Antwort schafft deutlich mehr Sicherheit als eine allgemeine Aussage wie „Naturheilverfahren sind versichert“.
Was Sie außerdem wissen sollten
Eine Zusatzversicherung sollte nicht erst abgeschlossen werden, wenn bereits eine konkrete Behandlung ansteht. Die Versicherer können Gesundheitsfragen stellen, Wartezeiten vorsehen oder die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren begrenzen. Außerdem besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass ein Versicherer jede beliebige Behandlung übernimmt, nur weil sie als Homöopathie bezeichnet wird.
Fazit
Für gesetzlich Versicherte kann eine ambulante Zusatzversicherung eine Möglichkeit sein, die Kosten einer privat abgerechneten homöopathischen Behandlung zu reduzieren. Besonders interessant sind Tarife, die ärztliche Homöopathie ausdrücklich einschließen und eine Erstattung auch ohne GKV-Vorleistung vorsehen.
Wer Homöopathie weiterhin bei seinem bisherigen Kassenarzt nutzen möchte, sollte genau diesen Punkt vor Vertragsabschluss klären.
Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen und Empfehlungen
Haben Sie Erfahrungen mit privaten Zusatzversicherungen gemacht? Können Sie eine empfehlen? Dann schreiben Sie uns bitte: info@bph-online.de
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Thema: Homöopathie beim Kassenarzt: Zusatzversicherungen helfen
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- Auch auf der DZVhÄ-Webseite gibt es laufend aktuelle Informationen zu Abrechnungthemen.
- Informationen zur Homöopathie-Forschung
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