Erstattung

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die überwiegende Zahl der gesetzlichen Krankenkassen bietet ihren Versicherten die ärztlich-homöopathische Behandlung bei einem Vertragsarzt „auf Chipkarte“ an. Dazu haben sie mit einem Anbieter, wie z.B. der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH, einen besonderen Versorgungsvertrag geschlossen. Wir informieren Sie hier, wie auch Ihre Behandlung übernommen wird.
  • Private Krankenversicherung (PKV)/Private Krankenzusatzversicherung: Die Homöopathie ist fester Bestandteil der PKV. Sind Sie privat versichert, erstattet Ihre Versicherung die Behandlungskosten und die verordneten Medikamente. Sie können jedoch auch als GKV-Patient eine private Zusatzversicherung abschließen. Alle Informationen haben wir hier zusammengestellt.
  • Heilpraktiker
    Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker unterliegen der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patienten. Die meisten Heilpraktiker legen ihrer Abrechnung das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, kurz GebüH, zugrunde. Im Gegensatz zur Gebührenordnung für Ärzte ist dieses Verzeichnis nicht bindend. Die Kosten für die Behandlung bei Ihrem Heilpraktiker werden grundsätzlich von privaten Versicherern und der Beihilfe erstattet. Wichtig für Sie als Patienten ist es vor Behandlungsbeginn bei der zuständigen Stelle zu erfragen, ob eine Erstattung erfolgt oder ob Sie einen Teil der Behandlungskosten selber tragen müssen.