Berlin, 13. März 2023. Krankenkasse wechseln ist unkompliziert. Als Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) empfehlen wir Ihnen dann die Krankenkasse zu wechseln, wenn zuvor angebotene Leistungen, die Ihnen wichtig sind – etwa Homöopathie – nicht mehr übernommen werden. Da  rund 2/3 der gesetzlichen Krankenkassen Homöopathie im Angebot haben, haben Sie für Ihren Krankenkassenwechsel eine große Auswahl.

Homöopathie ist eine freiwillige Leistung, die von den meisten Krankenkassen angeboten wird. Um ihren Versicherten Homöopathie auf Chipkarte anbieten zu können, schließen Krankenkassen entsprechende Versorgungsverträge ab, etwa mit Kassenärztliche Vereinigungen oder der Managementgesellschaft für Gesundheitsdienstleistungen (MGL). Nun schreiben sich die Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Homöopathie-Qualifikation in den Versorgungsvertrag-Homöopathie ein und die Patienten und Patientinnen ebenso. Dann kann die homöopathische Behandlung auf einer geregelten Grundlage beginnen.

Ihre Krankenkasse nimmt an einem Versorgungsvertrag-Homöopathie teil? Dann zahlen Sie für die homöopathische Behandlung in einer teilnehmenden Vertragsarztpraxis nicht. Die Kosten der Behandlung rechnet die Praxis direkt mit der Krankenkasse ab.

Homöopathie auf Chip-Karte

✔️ Ihre Krankenkasse nimmt an einem Versorgungsvertrag-Homöopathie teil.

✔️ Ihr Arzt, Ihre Ärztin, nimmt an diesem Versorgungsangebot teil.

✔️ BPH-Liste der teilnehmenden Krankenkassen und teilnehmende Ärztinnen und Ärzte

✔️ Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin und Sie erhalten Ihre Vertragsunterlagen, die von der Praxis an die Krankenkasse weitergereicht werden.

Krankenkasse wechseln

✔️ Wenn Sie ihre Krankenkasse wechseln, ist eine Kündigung dafür seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr erforderlich.

✔️ Ihre neu gewählte Krankenkasse informiert Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel. Bis zum Abschluss bleiben Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert und sind nie ohne Versicherungsschutz.

✔️ Mit dem Wechsel binden Sie sich für zwölf Monate an die neue Krankenkasse.

Weitere Informationen

Wechsel zwischen Krankenkassen – das Bundesministerium für Gesundheit informiert.

BPH-Liste der teilnehmenden Krankenkassen und teilnehmende Ärztinnen und Ärzte.

Weitere Informationen zur Homöopathie

In der Rubrik „Behandlung“ der BPH-Webseite finden Sie viele weitere Informationen über die Selbstmedikation und die Beschreibungen von Arzneimitteln und Erkrankungen. Hier wird auch beschrieben, wie eine professionelle homöopathische Behandlung funktioniert.

  • Informationen zur Selbstbehandlung mit Homöopathie, Arzneimittelbildern und Erkrankungen erhalten Sie hier.
  • BPH-Broschüre Homöopathie to go können Sie durchblättern und online für 5,50 Euro bestellen.
  • Aktuelle Informationen zur Homöopathie Forschung.
  • Informationen zu homöopathischen Arzneimitteln beim BfARM
  • Gesetzliche Krankenkassen und private Zusatzversicherungen, Informationen gibt es hier.