Berlin, 9. Februar 2024. Nun geht`s los: Die Bundestags Petition Pro-Homöopathie ist online und kann auf der Seite des Bundestags unterschrieben werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.html. Minister Lauterbach hatte angekündigt, Homöopathie und Anthroposophische Medizin als GKV-Satzungsleistung zu streichen.

Die Petition ist vom Petitionsausschuss des deutschen Bundestags genehmigt und seit dem 8. Februar online. Wer unterschreiben möchte, muss sich kurz registrieren: Namen, Adresse, eMailadresse und einen Bestätigungslink bestätigen.Das Ziel ist, innerhalb von vier Wochen, mindestens 50.000 Unterschriften zu sammeln.

Auch auf Papier kann die Petition Pro-Homöopathie unterschrieben werden

Die Pro-Homöopathie Petition kann auch ausgedruckt, verteilt und unterschrieben werden. So kann sie etwa in Läden und KiTas, Praxen und Kliniken oder wo auch immer es passt, ausgelegt  werden. Dieser Weg ist auch sehr wichtig, da noch mehr oder ganz andere Menschen erreicht werden. Die ausgefüllten Listen müssen dann an den Petitionsausschuss geschickt werden.  Petition herunterladen

Petition Pro-Homöopathie ist online – darum geht`s

Mit der Petition wird die Beibehaltung der gesetzlichen Erstattungsregelung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert, um allen Patienten unabhängig von ihrem Geldbeutel den Zugang zu diesen nebenwirkungsarmen Therapien zu ermöglichen.

Die Petition wird unter anderem mit diesen Argumenten begründet:

  • Homöopathische und anthroposophische Verfahren und Arzneimittel sind beliebt und ausdrücklich erwünscht. Diese Methoden werden nach einer aktuellen Allensbach Umfrage (2023) von rund 70 Prozent der Bevölkerung in Deutschland geschätzt und genutzt. Ein Bürgergutachten des Nexus-Institutes 2019 unterstreicht dies und formuliert die klare Erwartung der Beteiligten, diese Leistungen selbstverständlich weiter gesetzlich zu erstatten.
  • Satzungsleistungen werden ausschließlich aus den Eigenmitteln der jeweiligen Krankenkasse finanziert. Versicherte, die diese Methoden nicht favorisieren, haben bereits die Option, in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, die andere Leistungen erstattet. Das Recht zur freien Methodenwahl sollte uneingeschränkt für alle Versicherten erhalten bleiben.
  • Der vorgeschlagene Ausschluss von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln und homöopathischen Verfahren als Satzungsleistung ist eine Diskriminierung. Diese Ungleichbehandlung würde vor allem chronisch Kranke, wirtschaftlich schlechter Gestellte und Frauen treffen. Zahlreiche andere Leistungen und Arzneimittel können hingegen weiter erstattet werden, obwohl sie kaum evaluiert sind.

Informationen zur Homöopathie

Der BPH gestaltet den Patienten-Tag auf dem Deutschen Ärztekongress für Homöopathie vom 9. bis 11. Mai 2024 in Lindau.