Berlin, 7. Februar 2024. Lauterbach möchte die Homöopathie als freiwillige Kassenleistung streichen – wir wollen sie behalten und haben mit vielfältigen Aktionen begonnen. Nun können Sie auch die Petition Pro-Homöopathie unterschreiben. Noch geht dies erst auf Papier, wenn die Petition vom Deutschen Bundestag genehmigt ist, auch digital.

Am 11. Januar dieses Jahres hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verkündet, dass er per Gesetz Homöopathie und Anthroposophische Medizin aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen streichen will. Er sagte, dass Homöopathie medizinisch keinen Sinn mache, dass es ihm um „Aufrichtigkeit und Glaubwürdigkeit“ gehe – deshalb müsse er die Homöopathie streichen. Um dies zu verhindern, setzen wir unter anderem auf eine Bundestagspetition.

Petition Pro-Homöopathie digital unterschreiben

Wir sind alle sind aufgerufen, uns gegen die Pläne von Karl Lauterbach zu wehren. In der Petition Pro-Homöopathie heißt es: „Wir fordern die unveränderte Beibehaltung der gesetzlichen Erstattungsregelung für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, um allen Patienten unabhängig von ihrem Geldbeutel den Zugang zu diesen nebenwirkungsarmen Therapien zu ermöglichen. Die vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Regelungen zur Änderung des § 11 Abs. 6 SGB V im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) sind zu verwerfen.“

Die Petition ist beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht, mit der Genehmigung ist bis Mitte Februar zu rechnen. Und dann muss es schnell gehen: Es stehen uns ab der Akzeptanz vier Wochen zur Verfügung, um mindestens 50.000 Unterschriften zu sammeln. Aber schon jetzt können Sie sich beim Petitionsausschuss registrieren, dies ist Bedingung für die Teilnahme an der Petition.

Petition Pro-Homöopathie herunterladen und unterschreiben

Schon jetzt kann die Pro-Homöopathie Petition ausgedruckt, verteilt und unterschrieben werden. Jedoch sollen die ausgefüllten Listen erst dann an den Petitionsausschuss geschickt werden, wenn die Petition offiziell gestartet ist. Also: Jetzt schon die Petition ausdrucken und mit dem Sammeln beginnen. Hier die Petition herunterladen.

Informiert eure MdBs vor Ort über Homöopathie

Schreibt oder sprecht eure Bundestagsabgeordneten vor Ort an. Geht in die Wahlkreisbüros, geht in die „Bürgersprechstunde“. Der Großteil der MdBs wird auch erst via Medien von Lauterbachs Plänen gehört oder gelesen haben. Nutzen wir die Gelegenheit, ihnen unsere Argumente zu nennen.

Als Grundlage für einen Brief an Politiker:innen empfehlen wir den Offenen Brief an Karl Lauterbach der Vorsitzenden der Homöopathie-Stiftung, Dr. Karoline Kretzdorn.  Der Brief ist mit der Zeile Warum die Satzungsleistungen für Homöopathie und anthroposophische Medizin erhalten bleiben sollten. Die Faktenlage! überschrieben.

Informationen zur Homöopathie

Der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) empfiehlt bei der Selbstbehandlung für alle homöopathischen Medikamente die Potenz C12. 2-3 Globuli sind eine Gabe. Bei Bedarf kann man die Gabe bis zu viermal am Tag wiederholen. Die Wirkung jeder Gabe muss abgewartet werden. Die Globuli im Mund zergehen lassen. 15 Minuten vor und 15 Minuten nach der Gabe möglichst nichts essen und trinken. Homöopathische Arzneimittel gibt es nur in Apotheken.

Der BPH gestaltet den Patienten-Tag auf dem Deutschen Ärztekongress für Homöopathie vom 9. bis 11. Mai 2024 in Lindau.