Berlin, 22. Februar 2024. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hatte im Sommer 2022 gegen die Weiterbildung Homöopathie gestimmt. Dieser Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, denn es steht bis zum 29. Februar ein sogenannte Beteiligungsverfahren aus. Auch Patientinnen und Patienten aus ganz Deutschland können und sollten den Beschluss kommentieren. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg lädt auf ihrer Webseite dazu ein – der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) schließt sich dem an und nennt hier Argumente für den Erhalt der ärztlichen Weiterbildung Homöopathie. Direkt zum Beteiligungsverfahren.

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg beabsichtigt die Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung. Wir fragen uns nach der Verhältnismäßigkeit und nach dem Ziel dieser Entscheidung? „Wir halten das Aus der Weiterbildung Homöopathie weder für legitim noch für erforderlich und angemessen“, sagt Meinolf Stromberg, Vorsitzender des Bundesverbands Patienten für Homöopathie (BPH).

Argumente für den Erhalt der ärztlichen Weiterbildung Homöopathie

Die Zusatzbezeichnung Homöopathie steht für Patientensicherheit. Aus Patientensicht bietet die ärztliche Zusatzbezeichnung Homöopathie eine wichtige Orientierung im unübersichtlichen Gesundheitsmarkt. Homöopathie wird von verschiedenen Berufsgruppen angewendet. Im Grunde kann in jeder Praxis Homöopathie angewendet werden, mit oder ohne Ausbildung. Hier sehen wir die Patientensicherheit durch nicht qualifizierte Anbieter gefährdet.

Die Inanspruchnahme der Homöopathie durch Patientinnen / Patientinnen ist hoch. In regelmäßig stattfindenden repräsentativen Umfragen sehen wir, dass ein Großteil der Bevölkerung Homöopathie nutzt. Die Anbieterseite wird diese Nachfrage schon bald nicht mehr qualifiziert bedienen können, wenn die Weiterbildung Homöopathie beendet wird. Zur Quelle.

Patientinnen / Patienten suchen gezielt homöopathisch tätige Ärzt:innen auf, weil anderswo keine Besserung erzielt wurde. Dies hat der Bertelsmann Gesundheitsmonotor 2014 herausgefunden: Häufigster Anlass für Besuche bei homöopathisch tätigen Ärztinnen und Ärzten sind allgemeine Beschwerden (48 Prozent), chronische und akute Erkrankungen (43 bzw. 32 Prozent). Die Patienten gehen dorthin, weil anderswo keine Besserung erreicht wurde.

Die Forschung spricht für den Erhalt der ärztlichen Weiterbildung Homöopathie

Homöopathie ist evidenzbasierte Medizin. Die geplante Streichung der Weiterbildung Homöopathie wird auch mit der fehlenden Wissenschaftlichkeit begründet. Das sehen wir anders: Die Studienlage in der Homöopathie hat sich in den letzten Jahren positiv verändert, anbei eine Übersicht:

  • Grundlagenforschung: Prof. Stephan Baumgartner, Universität Bern: „In ausgedehnten verblindeten und randomisierten Experimentreihen ergibt sich wiederholt deutliche empirische Evidenz für spezifische Wirkungen von auch hochverdünnten homöopathischen Potenzen.“  Zur Quelle.  Fazit von Prof. Baumgartner: „Fasst man den aktuellen Stand der präklinischen und klinischen Forschung zusammen, kann man schlussfolgern, dass homöopathische Präparate spezifische Wirkungen zeigen, die sich von Placebo unterscheiden, wenn sie adäquat eingesetzt werden…“ Zur Quelle.
  • Versorgungsforschung I. EPI 3 Kohortenstudie aus Frankreich: ein Ergebnis ist z.B., dass der Verbrauch an Antibiotika, NSAID und Psychopharmaka durch die Anwendung der Homöopathie in signifikanten Größenordnungen reduziert werden konnte. Zur Quelle.
  • Versorgungsforschung II. Die Securvita Krankenkasse hat die Daten von 15.700 Versicherten, die mindestens drei Jahre lang regelmäßig bei homöopathischen Kassenärzten in Behandlung waren, auswerten lassen. Die Homöopathie Patienten waren klar im Vorteil. Resümee: Die ärztliche Weiterbildung Homöopathie sollte gefördert werden, statt sie zu streichen. „Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr homöopathische Ärzte, die diesen erfolgreichen Weg weitergehen“, sagt Götz Hachtmann, Vorstand der Securvita Krankenkasse. Grundlage der Auswertung ist der Vertrag der SECURVITA Krankenkasse mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Zur Quelle.
  • Klinische Forschung. In der neuen S3 Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen wird der Homöopathie von der AWMF, der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, ein Evidenz-Level 2b bescheinigt. Zur Quelle.
  • Homöopathie ist Evidenzbasierte Medizin (EbM) nach der Definition ihres Begründers Dr. David Sackett, zitiert von Cochrane Deutschland: EbM stützt sich auf drei Säulen: „die individuelle klinische Erfahrung, die Werte und Wünsche des Patienten und den aktuellen Stand der klinischen Forschung.“  Zur Quelle.
  • In einer im Oktober 2023 veröffentlichen Arbeit wurden alle sechs Homöopathie-Metaanalysen methodisch sehr aufwendig nach aktuellen wissenschaftlichen Standards zusammenfassend ausgewertet. Das Ergebnis: Alle sechs Metaanalysen von Homöopathie-Studien zeigen nach Auswertung sämtlicher eingeschlossener Studien einen statistisch signifikant positiven Therapieeffekt über eine Placebo-Wirkung hinaus. Zur Quelle.

Die Kosten sprechen für den Erhalt der ärztlichen Weiterbildung Homöopathie

Die Kosten liegen im Promillebereich. Die Kosten der GKV durch Homöopathie bewegen sich im Vergleich zu den Gesamtausgaben im Promillebereich. Durch Homöopathie lassen sich hingegen Kosten einsparen, siehe Versorgungsforschung. Kosten für die GKV kommen außerdem hinzu, wenn sich zukünftig Patientinnen / Patienten anstatt homöopathisch rein konventionell medizinisch behandeln lassen müssen. Zur Quelle.

Aus Sicht des Bundesverbands Patienten für Homöopathie steht das Streichen der ärztlichen Weiterbildung Homöopathie in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der durch diese Maßnahme verursacht wird.

Informationen zur Homöopathie

  • Informationen zur Selbstbehandlung mit Homöopathie, Arzneimittelbildern und Erkrankungen erhalten Sie hier.
  • BPH-Broschüre Homöopathie to go können Sie durchblättern und online für 5,50 Euro bestellen.
  • Aktuelle Informationen zur Homöopathie Forschung.
  • Informationen zu homöopathischen Arzneimitteln beim BfARM
  • Gesetzliche Krankenkassen und private Zusatzversicherungen, Informationen gibt es hier.

Bundestagspetition für den Erhalt der Homöopathie in der GKV

Die Bundestagspetition Homöopathie eines großen Verbände-Bündnisses ist seit dem 8. Februar online. Sie kann auf der Seite des Bundestags bis zum 7. März 2024 unterschrieben werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_01/_27/Petition_162857.html. Weitere Informationen gibt es hier.

Der BPH gestaltet den Patienten-Tag auf dem Deutschen Ärztekongress für Homöopathie vom 9. bis 11. Mai 2024 in Lindau.