Der aktuelle Stand der Homöopathie-Forschung:

Am 27. Mai 2016 hat die Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) einen Bericht zum aktuellen Stand der Forschung veröffentlicht.

Am 28.Mai hat das sogenannte „Informationsnetzwerk Homöopathie, INH“ (Anti-Homöopathie-Netzwerk) dazu eine Erklärung dazu abgegeben:

Es heißt dort, dass es sich bei den zitierten Arbeiten um Forschungsergebnisse handelt, „die entweder als wissenschaftliche Unredlichkeit oder als nicht reproduzierbare Pseudoergebnisse erwiesen sind.“

Stellungnahme des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte:

Wissenschaftliche Unredlichkeit ist der schwerwiegendste Vorwurf, der in einem akademischen Diskurs erhoben werden kann. Wir bitten daher um Vorlage der entsprechenden Beweise; dieser Vorwurf wird hier ja als ausdrücklich erwiesen bezeichnet. Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten und Fälschung von Forschungsergebnissen nehmen wir sehr ernst in den von uns beobachteten Forschungsbereichen.

Das übliche Vorgehen ist, dass zunächst die Autoren der entsprechenden Arbeit direkt mit entsprechenden begründeten Hinweisen konfrontiert werden. Spätestens wenn von den Autoren keine (oder keine zufriedenstellende) Antwort kommt, wird die wissenschaftliche Zeitschrift kontaktiert, die die jeweilige Arbeit veröffentlicht hat und wird um Klärung des Sachverhaltes gebeten. Üblicherweise versucht diese Zeitschrift die Sachlage zu klären. Bei begründeten Hinweisen auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten wird der entsprechende Artikel zurückgezogen.

Wir fordern das Anti-Homöopathie-Netzwerk auf, umgehend

  • zu benennen, wer sich konkret eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens schuldig gemacht hat,
  • die Veröffentlichung der Korrespondenz mit den Autoren und wissenschaftlichen Journals vorzulegen,

oder die entsprechenden Passagen zu streichen.

Nichts Neues zur Homöopathie-Forschung?

Das Anti-Homöopathie-Netzwerk schreibt: „Der Reader enthält prinzipiell überhaupt keine neuen Informationen. Es handelt sich um teils seit Jahren bekannte Studien, Erhebungen und Gedanken.“

Die Intention einer deskriptiven Übersicht wie der vorliegenden ist ja gerade, dass sie die vorhandenen Arbeiten beschreibt und aus der Zusammenschau neue Erkenntnisse gewinnt. Insofern ist die Behauptung des Anti-Homöopathie-Netzwerks nur teilweise korrekt.

Wenn all diese Studien bereits bekannt sind, ist es doch erstaunlich, dass Unterzeichner des Anti-Homöopathie-Netzwerks öffentlich behaupten, es gäbe keine positiven Studien in der Homöopathie-Forschung („Sie können es noch so häufig behaupten: Diese positiven Studien gibt es nicht.“ Prof. Schmacke – Kölner Stadtanzeiger 17.3.2016).

Der Öffentlichkeit ist diese Studienlage bedauerlicherweise wenig bekannt.

Abgesehen davon gibt es neue Erkenntnisse in diesem Bericht, so beispielsweise die:

  • Metaanalyse von Mathie (nach Cochrane Kriterien positiv).
  • Darlegung der methodischen Probleme bei Doppelblindstudien.
  • Übersichtsdarstellung der Grundlagenforschung.

Neu ist vor allem aber auch die zusammenfassende Betrachtung unterschiedlicher Forschungsbereiche. Beispielsweise wäre das Ergebnis der Untersuchung der hier untersuchten Doppelblindstudien zur individualisierten Homöopathie für sich alleine genommen nicht hinreichend für die zusammenfasssende Aussage zur spezifischen Wirkung potenzierter Arzneien. Betrachtet man aber zusätzlich die Ergebnisse der Grundlagenforschung, ergibt sich ein konsistentes Bild.

Beweisbarkeit der Homöopathie-Forschung

Das Anti-Homöopathie-Netzwerk schreibt:

Die WissHom behauptet zwar den wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit von Homöopathie, diese Aussage findet sich aber in der Zusammenfassung ihres Papiers überhaupt nicht wieder.“ (Fettdruck im Original)

Fakt ist: Einen Beweis der Wirksamkeit der Homöopathie hat WissHom nicht behauptet, erbracht zu haben – und daher ist es auch nicht erstaunlich, dass sich diese Aussage in der Zusammenfassung nicht wieder findet. „Die Homöopathie“ lässt sich ebenso wenig beweisen wie „die konventionelle Pharmakologie“. Beweisen lassen sich wissenschaftlich immer nur einzelne Postulate – und selbst dabei sind Einschränkungen notwendig. Genau genommen sind Beweise in der klinischen Forschung nicht möglich

Fakt ist: Es gibt in der klinischen Forschung überhaupt keine einzige Studie, die etwas zweifelsfrei belegt. Der methodisch bedingte Zweifel wird als P-Wert angegeben; und dieser Zweifel kann auch durch Meta-Analysen nur reduziert, jedoch nie vollständig ausgeräumt werden.

Fakt ist auch: Beweise gibt es in der empirischen Forschung nirgends. Beweise gibt es nur in der Mathematik und der Formallogik; in der Forschung gibt es grundsätzlich immer nur Hinweise, deutliche Hinweise oder Belege – und es gibt eine Verständigung darüber, welche Belege als hinreichend betrachtet werden.

Die Aussagen des Forschungsreaders in komprimierter Form:

Eine zusammenfassende Betrachtung der klinischen Forschungsdaten belegt hinreichend einen therapeutischen Nutzen der homöopathischen Behandlung (effectiveness). Die Ergebnisse zahlreicher placebokontrollierter Studien sowie Experimente aus der Grundlagenforschung sprechen darüber hinaus für eine spezifische Wirkung (efficacy) potenzierter Arzneimittel. Im Einzelnen wurden in dem Forschungsreader vier Forschungsgebiete mit wissenschaftlichen Quellenangaben zusammenfassend dargestellt:

  1. Homöopathische Behandlung ist unter ärztlichen Alltagsbedingungen klinisch nützlich (Perspektive Versorgungsforschung).
  2. Auch hochwertige randomisierte klinische Studien zeigen spezifische Effekte, in denen Homöopathie dem Placebo überlegen ist (Perspektive Randomisierte Klinische Studien).
  3. Vier von fünf Metaanalysen zeigen eine statistische Überlegenheit der homöopathischen Arznei im Vergleich zu Placebo. (Perspektive Metaanalysen)
  4. Es gibt mehrere experimentelle Modelle, mittels welcher in unabhängiger Replikation signifikante spezifische Effekte potenzierter Präparate festgestellt wurden. (Perspektive Grundlagenforschung).

Versorgungsforschung in der Homöopathie

Das Anti-Homöopathie-Netzwerk schreibt: „Versorgungsforschung ist prinzipiell nicht geeignet, Wirksamkeitsnachweise zu erbringen. In ökonomischen Analysen kann die Homöopathie zwar unter Umständen gut abschneiden. Das bedeutet aber wenig: Nichtstun ist stets noch billiger – und: without effectiveness, there can be no cost-effectiveness.”

Das Anti-Homöopathie-Netzwerk argumentiert hier unscharf, nämlich mit unzureichender Unterscheidung zwischen klinischer Wirksamkeit (effectiveness) und spezifischer Wirkung (efficacy). Die gleiche Begriffsverwirrung findet sich aber auch in dem Satz: „Drei Artikel befassen sich mit den angeblichen Belegen für eine Wirksamkeit: Teut, Behnke, Ammon …“ Selbstverständlich ist die Versorgungsforschung nicht geeignet, eine spezifische Arzneiwirkung (efficacy) zu belegen; aber für die klinische Wirksamkeit (effectiveness) sind ihre Aussagen doch wesentlich. Die klinische Wirksamkeit ist hinreichend belegt. Der abschließende Satz : „without effectiveness, there can be no cost-effectiveness“ ist in diesem Kontext nicht verständlich und durch die Datenlage in keiner Weise gedeckt.

Meta-Analysen zur Homöopathie

Ein ähnliches Problem der Begriffsverwirrung zeigt sich im Abschnitt Meta-Analysen.

Fakt ist: In dem Forschungsreader wurden die vorhandenen Meta-Analysen erörtert. Bei Meta-Analysen werden die Primärdaten erneut und zusammenfassend statistisch analysiert; bei systematischen Reviews gibt es eine Übersicht ohne Berechnung, der Evidenzgrad ist deutlich niedriger. Eine Meta-Analyse ist auch ein systematisches Review, ein Review aber noch lange keine Meta-Analyse.

Das Anti-Homöopathie-Netzwerk schreibt: „Behnke gibt eine Übersicht über die angeblich durchwegs positiven vorliegenden Ergebnisse von Meta-Analysen – er meint wohl systematische Reviews …“ ist daher unverständlich. Und die Kritik, dass die Publikation der australischen Gesundheitsbehörde NHMRC hier nicht berücksichtigt ist, ebenso. Es handelt sich bei dieser Publikation eben nicht um eine Meta-Analyse, sondern um einen Review (einen Review, der nicht durch Gutachter beurteilt worden ist, wie es bei wissenschaftlichen Zeitschriften üblich ist).

Im Übrigen ist das Vorgehen, wie bei NHMRC, auch bei einer Meta-Analyse methodisch unüblich: Es wurden in dieser Publikation alle Studien mit weniger als 150 Teilnehmern aus der Betrachtung ausgeschlossen. Mit einer willkürlich gesetzten Grenze zur Teilnehmerzahl (und eine rationale Begründung ist in diesem Fall nicht bekannt) lässt sich in jedem Untersuchungsgebiet die Beweislage auf Null bringen. Die Behauptung, dass die Re-Analyse von Linde im Forschungsreader von WissHom nicht erwähnt wurde, ist unzutreffend, ebenso die Behauptung, dass diese die Negativ-Hypothese stütze.

Randomisierte kontrollierte Studien: RCTs

Das Anti-Homöopathie-Netzwerk schreibt: „Zu Ammon: Aus den Angaben in der Diskussion folgt, dass sie nicht eine wirklich hochwertige Arbeit gefunden haben, die signifikante Vorteile der Homöopathika gegenüber Placebo belegen könnte.“

Fakt ist: Diese Aussage ist unzutreffend. In die endgültige Auswertung wurden sechs hochwertige Arbeiten aufgenommen, von denen vier ein Resultat zugunsten der Homöopathie zeigten.

Pseudoergebnisse?

Das Anti-Homöopathie-Netzwerk schreibt: „Es bleibt bei den bekannten Ergebnissen, die entweder als wissenschaftliche Unredlichkeit oder als nicht reproduzierbare Pseudoergebnisse erwiesen sind bzw. als Inanspruchnahmen nicht- oder halbverstandener Forschungsergebnisse aus fachfremden Forschungsbereichen.“

Hinsichtlich der wissenschaftlichen Unredlichkeit fordern wir Belege (s.o.), die diese Behauptung verifizieren; hinsichtlich der „nicht reproduzierbaren Pseudoergebnisse“ weisen wir darauf hin, dass es sowohl in der Grundlagenforschung als auch bei Doppelblindstudien bereits reproduzierte Studien gibt.

Der Hinweis auf die „Inanspruchnahmen nicht- oder halbverstandener Forschungsergebnisse aus fachfremden Forschungsbereichen“ ist nicht verständlich. Die Autoren des WissHom-Forschungsreaders haben jeweils eine eigene ausgewiesene Expertise für die von ihnen dargestellten Bereiche.

Wir haben begründete Zweifel, dass dies für die Unterzeichner der Erklärung des Anti-Homöopathie-Netzwerks in gleicher Weise zutrifft. Prof. Edzard Ernst und Prof. Norbert Schmacke sind Medizin-Forscher mit Expertise in der klinischen Forschung. Herr Dr. Aust hat sich sicherlich in Fragen der Studien-Methodik eingearbeitet, ist aber vollkommen fachfremd als Maschinenbau-Ingenieur. Ein Kollege mit Expertise in der Grundlagenforschung fehlt.

Die Aussage: „Es gibt keine Grundlagenforschung zur Wirkung homöopathischer Arzneimittel, die nachvollziehbar wissenschaftliche Evidenz aufweist“, ist schlicht falsch.

Arzneimittelrecht und Homöopathie-Verbot

Das Anti-Homöopathie-Netzwerk schreibt: „Wenn die Homöopathen jedoch tatsächlich meinen, mit ihren Studien den Nutzen belegt zu haben, dann braucht es auch keine Schutzzäune mehr, wie die ‚besondere Therapierichtung‘, die bislang keinen Wirksamkeitsnachweis nach den üblichen Kriterien erfordert.“

Fakt ist: Auch hier werden wieder zwei unterschiedliche Begriffe vermischt. Der Beleg von Nutzen ist eine klassische Domäne der Versorgungsforschung, die in Bezug auf die Homöopathie positive Ergebnisse zeigt; der Wirksamkeitsnachweis ist im Arzneirecht eine indikationsspezifische Doppelblindstudie.

Fakt ist, dass die Verschreibung von Arzneimitteln in der Homöopathie individualisiert erfolgt. Prinzipiell (und nur etwas vereinfacht) kommt also jedes Mittel für jede Indikation in Frage. Konsequent gedacht bedeutet die erhobene Forderung, dass für jedes homöopathische Einzelmittel (ca. 4.000) und für jede klinische Diagnose (je nach Einteilung ca. 1.000) jeweils eine eigene Studie erforderlich wäre. Wir sprechen hier also von etwa 4 Millionen Studien. Die Kosten einer Doppelblindstudie liegen.

heute zwischen 200.000 und 800.000 Euro. Bei äußerst konservativer Schätzung handelt es sich hier also um Kosten von etwa einer Billion Euro. De facto würde diese Forderung also ein Verbot der Homöopathie bedeuten. Wenn das intendiert ist, sollte das vom Anti-Homöopathie-Netzwerk auch klar und deutlich ausgesprochen werden.

Der Gesetzgeber hat sich hier – ähnlich wie in der Phytotherapie – für ein anderes Vorgehen entschieden:

  • Die grundlegende Forderung des Arzneirechts an Homöopathika ist, dass die verwendete Substanz bzw. Dosierung in jedem Fall pharmakologisch unbedenklich sein muss. Dafür ist die entsprechende Aufsichtsbehörde zuständig (in Deutschland das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM) und fordert hier auch entsprechende Nachweise.
  • Wenn das Risiko von unerwünschten Arzneiwirkungen ausgeschlossen werden kann und einige weitere Kriterien erfüllt sind, können homöopathische Arzneimittel registriert werden. Für registrierte Arzneimittel darf dann allerdings keine Indikation angegeben werden.

Dieses Vorgehen ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass unser heutiges Arzneimittelrecht sich erst ab den 60er Jahren des 20. Jh. entwickelt hat, als klar wurde, dass die Selbstkontrolle der Industrie keinen hinreichenden Schutz vor schweren unerwünschten Arzneiwirkungen bietet. Einer der wesentlichen Auslöser waren die dramatischen Folgen von Contergan.

In diesem Kontext wird verständlicherweise für registrierte homöopathische Arzneimittel kein Wirksamkeitsnachweis gefordert. Durch die Registrierung als Arzneimittel sind Herstellungsqualität und Unbedenklichkeit gesichert.

Schlussbemerkung

Prof. Edzard Ernst, Mitunterzeichner der Erklärung des Anti-Homöopathie-Neztwerks, sagt im Interview in der FAZ vom 30.5.16: „Wenn ich mir diese Kollegen anschaue, dann reicht das Spektrum vom Hirnrissigen bis zum Geldgierigen“. Dies überschreitet Grenzen, selbst die einer polemischen Diskussion. Auch die Grenzen des bürgerlichen Anstandes und übrigens auch die der ärztlichen Berufsordnung.

Der Vorstand des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte

Berlin, 27. Juni 2016

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