Knapp 70 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen bieten zuzahlungsfreie Sondertarife Homöopathie für ihre Versicherten an. Da die Homöopathie keine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, müssen verschiedene Voraussetzungen für eine Erstattung erfüllt werden:

  • Sie sind bei einer teilnehmenden Kasse versichert
  • Sie sind in Behandlung bei einem Vertragsarzt, der über das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) verfügt und
  • der Arzt / die Ärztin nimmt an den Kassen-Verträgen teil.

Von den zurzeit 97 Kassen nehmen 61 Kassen an den Verträgen mit dem Verband teil (Stand April 2022). Weitere Krankenkassen erstatten die Homöopathie im Rahmen von Verträgen mit Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erstatten.

Diese Kassen erstatten die Fallaufnahme und Beratungen, also die ärztliche Zeit, aber nicht unbedingt die verordneten homöopathischen Arzneimittel. Immerhin tun dies aber über 50 GKVen in unterschiedlicher Höhe. Heilpraktiker-Leistungen dürfen von GKVen nicht übernommen werden.

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