Berlin, 10. Juli 2026 | Der Deutsche Bundestag hat heute mit den 319 zu 286 Stimmen das Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Damit steht fest: Zum 1. Januar 2027 werden Homöopathie und Anthroposophische Medizin vollständig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gestrichen.
Die Entscheidung betrifft Millionen Patientinnen und Patienten, für die Homöopathie fest in ihr Gesundheitskonzept gehört. „Uns wird ohne Not eine bewährte und sichere Methode genommen“, kritisiert Meinolf Stromberg, Vorsitzender des Bundesverbands Patienten für Homöopathie (BPH). „Die Homöopathie hat sich nachweislich in der Praxis bewährt, dass erleben wir selbst und dass wird durch Studien aus der Versorgungsforschung bestätigt.“ Was Lauterbach nicht schaffte, ist nun von der Union durchgesetzt worden. Das Gesetz ist durch alle parlamentarischen Instanzen gejagt worden, ohne Debatte, ohne innezuhalten. „Deutlich wird, dass dem Bundesministerium für Gesundheit jedes Mittel recht ist, Homöopathie aus der GKV zu streichen. Aktuelle Studien, die die Evidenz der Methode belegen oder die Aufnahme in die S 3 Leitlinie ‚Onkologie‘ zu ignorieren, grenzt an Manipulation“, wirft Meinolf Stromberg Ministerin Nina Warken vor.
➡️ Der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) beteiligt sich aktiv an der gesundheitspolitischen Diskussion. Stellungnahmen, Interviews und Artikel zum GKV-Beitragsstabilitätsgesetz finden Sie gebündelt unter ‚GKV Reform 2026‚.
Bundesrat ruft nicht den Vermittlungsausschuss an
Der Bundesrat hätte noch die Gelegenheit gehabt, das Gesetz in die Verlängerung zu schicken – doch dafür gab es keine Mehrheit.
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- Thema: Aus für die Homöopathie in der GKV
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