Berlin, 3. Juli 2026 | Der Countdown läuft: das Beitragsstabilitätsgesetz soll am 10. Juli verabschiedet werden – und mit ihm vielleicht die Homöopathie als GKV-Leistung. Aber soweit ist es noch nicht. Also nutzen wir die Zeit, alles zu tun, damit Homöopathie und Anthroposophische Medizin weiterhin als Kassenleistung allen Patientinnen und Patienten zur Vefügung stehen. 

In diesen Tagen wird verhandelt, hin und her geschoben und schließlich abgestimmt. Am 10. Juli wissen wir, was das Gesetzespaket mit dem trügerischen Namen ‚Beitragsstabilitätsgesetz‘ alles beinhaltet. Sind Homöopathie und Anthroposophische Medizin noch drin im Gesetz und damit dann raus aus der GKV?
Zurzeit sind viele Menschen eines gesellschaftlich sehr breit aufgestellten Netzwerks aktiv, und informieren Politikerinnen und Politikern über die medizinischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Fakten unserer bedrohten Therapierichtungen.
Dabei wird die Erfahrung gemacht, dass sich das Narrativ „…wirkt nicht über Placebo hinaus“ hartnäckig hält. Mit Staunen wird der Studienlage gelauscht – doch beim nächsten Statement ist das Wissen schon wieder verrauscht.

Hey Bundesregierung, die Entscheidungsgrundlage zur Homöopathie ist falsch!

Die Finanzkommission beruft sich auf einen umstrittenen Report aus dem Jahr 2015, der auch noch mit einer falschen Quelle versehen ist. Aktuelle Studien werden schlicht ignoriert und konkrete Fragen werden von Politikerinnen und Politikern mit banalen Textbausteinen beantwortet.
Auf dieser Grundlage sollen strukturelle Änderungen unseres Gesundheitssystems durchgesetzt werden und Therapievielfalt und Therapiefreiheit aus dem Sozialgesetzbuch gestrichen werden. Deshalb unsere Forderung eines Moratoriums, denn mit dem Streichen von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin wird keine Finanzlücke geschlossen und deshalb gehören die Methoden auch nicht in das Beitragsstabilisierungsgesetz.

Auf der BPH-Webseite schlagen wir verschiedene Möglichkeiten vor, wie Sie noch aktiv werden können.

  • Ganz wichtig sind die persönlichen Gespräche mit Abgeordneten oder den Mitarbeitenden im Wahlkreisbüro.
  • Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten einen Brief. Erzählen Sie, warum für Sie Homöopathie in der GKV wichtig ist.

Argumentationshilfen haben wir hier zusammengestellt: Homöopathie muss GKV-Leistung bleiben!

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  • Thema: GKV-Reform – aktiv bleiben für Homöopathie bis zum 10. Juli
  • Der monatliche Newsletter Informationsdienst Homöopathie kann hier kostenlos abonniert werden.

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Quellen zum Stand der Homöopathie-Forschung