Auch homöopathische Einzelmittel können für bestimmte Anwendungsgebiete vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein. Diese werden dann genannt, das ist durchaus üblich. Jüngere Beispiele sind Nux vomica D6 (DHU) oder Rhus toxicodendron D6 (DHU). Das Anwendungsgebiet darf aber nur auf einer bestimmten Potenz und Darreichungsform (Globuli, Tablette oder Dilution) angegeben werden. Denn hierzu hat der Hersteller dem BfArM alle Anforderungen zu Wirksamkeit, Sicherheit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels liefern können.

Klassische Einzelmittel-Sortimente tragen in der Masse keine Anwendungsgebiete. Der Grund ist die Vielfalt des Sortiments mit bis zu 2.000 Ausgangsstoffen, 3 oder mehr Darreichungsformen und mehr als 100 Potenzstufen. Diese Mittel werden beim BfArM registriert, das heißt, dass Sicherheit und Unbedenklichkeit sichergestellt sind, aber kein Wirksamkeitsnachweis erbracht werden musste.