Die Prüfung homöopathischer Arzneimittel erforscht die Wirkung des Mittels. Anders als bei schulmedizinischen Pharmaka wird das Arzneimittel jedoch nicht an einem Erkrankten, sondern am gesunden Menschen geprüft, um dessen Wirkung festzustellen. Zu diesem Zweck nehmen Prüfer – meistens Ärzte – das Mittel so lange ein, bis Symptome auftreten. Sie zeichnen alle Änderungen ihres Befindens – körperliche, seelische und geistige Symptome – sorgfältig auf. Durch die Sammlung der Prüfungssymptome aller Prüfer entsteht ein Bild der künstlich hergestellten Krankheit, das sogenannte Arzneimittelbild. Die Arzneimittelprüfung stellt damit eine wichtige Informationsgrundlage für den homöopathischen Arzt: Denn nur das homöopathische Arzneimittel kann sicher gewählt werden, das in einer Prüfung am Gesunden möglichst genau die Symptome hervorgerufen hat, an denen der Kranke leidet. Das Arzneimittelbild und das Krankheitsbild des Patienten müssen ähnlich sein. Ähnliches werde durch Ähnliches behandelt, heißt das Grundprinzip der Homöopathie, und dazu bedarf es der Arzneimittelprüfungen.

Angehenden homöopathischen Ärzt*innen und Heilpraktiker*innen wird die Teilnahme an Arzneimittelprüfungen auf das Wärmste empfohlen; nicht nur, weil sie damit einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der Methode leisten. Erst die eigene Teilnahme an einer homöopathischen Arzneimittelprüfung gibt ein klares Verständnis, welche Art von Symptomen bei einer Prüfung auftreten können – welche Art von Symptomen also besonders geeignet für die Mittelwahl bei einem Patienten ist.