Homöopathische Ärzte empfehlen die individuelle Impfentscheidung und lehnen eine generelle Impfpflicht ab

Hier lesen Sie eine Stellungnahme von Cornelia Bajic, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), zum Thema Impfpflicht.

Die öffentlichen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind sorgfältig erwogen und berücksichtigen den aktuellen Stand des Wissens mit der Absicht, das Auftreten vieler Infektionskrankheiten grundsätzlich zu verhindern. Diese Empfehlungen sind keine Vorschrift und kein Gesetz – und dabei muss es auch bleiben.

Die Entscheidung zu impfen oder nicht zu impfen ist von überragender Tragweite für die weitere gesundheitliche Entwicklung des Kindes. Dies stellt besondere Anforderungen an Qualität und Umfang der Aufklärung durch den Arzt. Dieses Aufklärungsgespräch muss sachlich, wertneutral und ergebnisoffen geführt werden auf der Grundlage möglichst objektiver Informationen.

Eine nach sorgfältiger Impfaufklärung getroffene Entscheidung für oder gegen bestimmte Impfungen ist zu akzeptieren – eine soziale Ächtung oder gar Strafandrohung von Patienten, Eltern oder Ärzten, die in ihrer Entscheidung von offiziellen Empfehlungen abweichen, wird vom DZVhÄ scharf zurückgewiesen. Gemäß der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordern wir, „allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.“

Dem hohen Wert der Selbstbestimmung über die eigene Gesundheit ist jede öffentliche Empfehlung untergeordnet. Wir lehnen die zunehmende Interpretation der STIKO-Empfehlungen als „Impfvorschrift“ im Sinne eines Pflicht- oder Zwangsprogramms ab.

Cornelia Bajic, Ärztin, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)

Foto: DZVhÄ