Berlin, 24. Januar 2026. Ein BPH-Kommentar vom 1. Vorsitzenden Meinolf Stromberg zur Diskussion um die Forderung von KBV-Chef Andreas Gassen, freiwillige Kassenleistungen – und damit auch Homöopathie – zu streichen.

Die Schräglage des Gesundheitssystems ist für Patientinnen und Patienten täglich spürbar. Die Forderung von KBV-Chef Andreas Gassen, der die freiwilligen Kassenleistungen – und damit auch die Homöopathie – aus der GKV-Erstattung verbannen möchte, verschärft die Situation. Damit schafft er eine Einheitskasse, stoppt den Wettbewerb und nimmt den Menschen die Möglichkeit, freier entscheiden zu können, welche Gesundheitsleistungen für sie wichtig sind. Lösen tut er damit kein Problem.

Mit diesem Vorschlag lenkt Gassen von den wirklichen Problemen des Gesundheitssystems ab. Er zeigt, dass mit ihm keine Strukturreform machbar ist. Die großen Kostentreiber werden nicht angegangen, nicht die Krankenhäuser, nicht die Arzneimittelausgaben, nicht die ambulante Versorgung.

Das Festhalten an einer Versorgung, die komplementäre Methoden ausschließt, jährlich teurer und zugleich medizinisch ineffektiver wird, macht keinen Sinn. Zu einer Gesundheitsreform gehören neue Wege – die Integrative Medizin mit ihrem pluralen Ansatz ist ein solcher. Es spricht vieles für ein Medizinsystem, in dem durch einen Methodenpluralismus eine wesentlich individuellere und medizinisch abgestufte Therapie angeboten werden kann.

Die Homöopathie als freiwillige Kassenleistung zu streichen, macht weder therapeutisch noch ökonomisch Sinn. Im Gegenteil: denn Patientinnen und Patienten werden dann in der Regelversorgung rein konventionell behandelt – das wird teuer.

Der BPH steht für eine offene gesellschaftliche Debatte und möchte auch mit Ihnen ins Gespräch kommen. Ihre Haltung zum Thema ‚Homöopathie als Kassenleistung‘ interessiert uns, schreiben Sie an: info@bph-online.de.

Ihr

Meinolf Stromberg, Vorsitzender des Bundesverbands Patienten für Homöopathie

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Thema: BPH-Kommentar zu KBV-Chef Andreas Gassen

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