Berlin, 8. Juli 2026 | Am 10. Juli soll über das Beitragsstabilisierungsgesetz abgestimmt werden. Doch inzwischen ist gar nicht mehr klar, ob es dazu kommt. Zwei Eilanträge zum Verschieben des Gesetzes wurden heute beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Auch wurden über 134.000 Unterschriften zum Erhalt von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin der Unions-Fraktion übergeben. 

Homöopathie muss in der GKV bleiben – 134.000 Stimmen an die Politik

Am Montag, 6. Juli, wurden 134.401 Unterschriften von Vertretern des Kampagnenbündnis ‚weil`s hilft!‘ für den Erhalt von Anthroposophischer Medizin und Homöopathie als Kassenleistungen persönlich an Simone Borchardt – gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion – im Paul-Löbe-Haus des Bundestages übergeben. Neben den Stimmen wurde eine Kampagnenmappe mit Auswertungen, Forderungen und zentralen Argumenten überreicht. Simone Borchardt hat zugesagt, diese Botschaften trotz enger Spielräume bei den Verhandlungen weiter zu vertreten und es auch in die anstehende Strukturreform des Gesundheitssystems einzubringen. Denn unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens bleibt die Frage bestehen, wie medizinische Vielfalt und eine patientenorientierte Versorgung künftig gestaltet werden sollen.

Wird am 10. Juli abgestimmt? Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht

Für Freitag, 10. Juli, ist die die Abstimmung über das Gesetz im Bundestag angesetzt. Im Moment entwickeln sich die Dinge allerdings sehr dynamisch: Es regt sich Widerstand bei Oppositionsparteien und Ländern gegen die übereilte Abstimmung. Es ist daher fraglich, ob sie tatsächlich stattfindet. Heute (8. Juli) wurde im Bundestag bereits von den Grünen und der Linke der Antrag gestellt, die Verabschiedung des Gesetzes am 10. Juli von der Tagesordnung zu nehmen. Dieser Antrag scheiterte an den Stimmen der Regierungskoalition.

Inzwischen haben zwei Abgeordnete Eilanträge an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestellt, um die Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern. Janosch Dahmen (Grüne) und Ates Gürpinar (Linke) haben die Klagen eingereicht. Der Grund: Das Gesetzgebungsverfahren war zu schnell, die Beratungszeit unzumutbar kurz und sehr viele Änderungen, die weder bewertet noch diskutiert werden können.
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