Berlin, 19. April 2026 | Der Bundesverband Patienten für Homöopathie – BPH – hat eine Stellungnahme zum GKV-Gesetzesentwurf eingereicht. Der am 16. April 2026 veröffentlichte Referentenentwurf zum GKV-Stabilisierungsgesetz räumt eine 3,5 Tages-Frist (!) für Stellungnahmen ein. Der BPH fordert Homöopathie als Kassenleistung zu erhalten und widerlegt die Ministeriums-Darstellung zu Wirksamkeit und Nutzen.
Der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) lehnt die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vorgesehene Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung (§ 11 Abs. 6 SGB V) entschieden ab. Die Kritik richtet sich sowohl gegen die fachliche Begründung als auch gegen die ökonomische Herleitung des Gesetzesvorhabens.
Fachliche Kritik an der Evidenzbewertung
Der BPH weist darauf hin, dass die Argumentation des BMG auf einer veralteten Datenbasis beruht und neuere wissenschaftliche Erkenntnisse unberücksichtigt bleiben. Während das Ministerium einen Mangel an Evidenz anführt, verweist der Verband auf den aktuellen Forschungsstand – Beispiele:
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Leitlinienrelevanz: Die ärztliche S3-Leitlinie zur onkologischen Behandlung führt die Homöopathie (2024 aktualisiert) bereits als evidenzbasierte Option auf.
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Studienlage: Ein systematisches Review aus dem Jahr 2023 bestätigt bei fünf von sechs Metaanalysen die Wirksamkeit der Homöopathie gegenüber Placebo unter Einhaltung moderner wissenschaftlicher Standards.
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Grundlagenforschung: Physikalisch-chemische Untersuchungen der Universität Bern zeigen spezifische Eigenschaften potenzierter Arzneien auf, was die bloße Placebo-Hypothese wissenschaftlich infrage stellt.
Ökonomische Einordnung und Versorgungsqualität
Aus wirtschaftlicher Sicht bewertet der BPH das Einsparziel von max. 40 Millionen Euro als marginal. Dieser Betrag entspricht lediglich 0,03 % der GKV-Gesamtausgaben oder 53 Cent pro Versicherten im Jahr. Da Patienten bei einem Wegfall der Erstattung voraussichtlich auf kostenintensivere konventionelle Behandlungen ausweichen, ist laut Verband eher mit einer Kostenverlagerung als mit einer Ersparnis zu rechnen.
Zudem wird auf den Nutzen der Homöopathie für die Versorgungsqualität verwiesen, wie ihn etwa die französische EPI3-Studie belegt: Integrative Ansätze unter Einbeziehung der Homöopathie können zu einem deutlich geringeren Verbrauch an Antibiotika und Psychopharmaka beitragen, AU und Krankenhaustage verringern und bis zu 20 % Kosten einsparen.
Forderungen und Empfehlungen
Der BPH appelliert an den Bundestag, die Erstattungsfähigkeit beizubehalten, um die Therapiefreiheit und das Wahlrecht der Versicherten zu schützen. Statt einer Streichung empfiehlt der Verband, die integrative Versorgungsforschung zu fördern, um das Potenzial der Homöopathie zur Kosten- und Nebenwirkungsreduktion systematisch für das Gesundheitssystem nutzbar zu machen.
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Weitere Information
BPH-Statement an Frau Warken
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Thema: BPH reicht Stellungnahme zum GKV-Gesetzesentwurf ein
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