Berlin, 16. April 2026

Die GKV-Reform entscheidet aktuell darüber, was Teil der Versorgung bleibt und was gestrichen wird. Doch es geht um mehr als einzelne Maßnahmen. Es geht darum, ob politische Entscheidungen die Perspektive von Bürger:innen sichtbar berücksichtigen – oder eben nicht.

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Betreff:

200.000 Stimmen ernst nehmen. Bitte keine Streichung der Homöopathie und anthroposophischen Medizin aus der GKV

An Frau

 

 

Sehr geehrte/r [Name],

die aktuelle Empfehlung, Homöopathie als Satzungsleistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen, gibt Anlass zu großer Sorge. Gerne möchte ich Ihnen einige zentrale Aspekte darlegen, die aus unserer Sicht gegen eine solche Entscheidung sprechen.

Homöopathie ist kein Randphänomen, sondern wird von einem erheblichen Teil der Bevölkerung genutzt. Studien zeigen, dass 50 bis 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bereits Erfahrungen damit gemacht haben – häufig mit positiven Ergebnissen. Viele Patientinnen und Patienten greifen insbesondere dann auf homöopathische Behandlungen zurück, wenn sie mit konventionellen Therapien keine ausreichende Besserung erreichen oder sich eine individuellere und intensivere Betreuung wünschen.

Zugleich handelt es sich um eine sichere und regulierte Therapieform. Homöopathische Arzneimittel unterliegen in Deutschland klaren gesetzlichen Vorgaben und werden in der Regel durch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte oder Heilpraktiker angewendet. Hinweise auf systematische Gefährdungen oder relevante Therapieverschleppungen sind nicht überzeugend belegt.

Auch aus ökonomischer Sicht überzeugt die Streichung nicht. Der Anteil homöopathischer Leistungen an den Gesamtausgaben der GKV ist mit etwa 0,03 Prozent äußerst gering. Eine Abschaffung würde daher kaum Einsparungen bringen, könnte aber dazu führen, dass Patientinnen und Patienten auf kostenintensivere konventionelle Therapien ausweichen.

Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass homöopathische Behandlungen helfen können, den Einsatz anderer Medikamente zu reduzieren und Nebenwirkungen zu vermeiden. In einem ohnehin stark belasteten Gesundheitssystem kann dies einen wichtigen Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht sachgerecht, Homöopathie isoliert aus dem Leistungskatalog zu streichen – insbesondere dann, wenn andere, ebenfalls nicht eindeutig evidenzbasierte Verfahren weiterhin Bestandteil der Versorgung bleiben.

Ich möchte Sie daher herzlich bitten, sich im weiteren politischen Prozess für den Erhalt der Homöopathie als Satzungsleistung in der GKV einzusetzen und die Perspektive der Patientinnen und Patienten angemessen zu berücksichtigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

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Wen anschreiben? E-Mail-Adresse Wofür zuständig?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nina.warken@bundestag.de;

nina.warken@bmg.bund.de;

Politisch verantwortliche Ministerin, treibt das Spargesetz voran
Bundesministerium für Gesundheit (Zentrale) poststelle@bmg.bund.de; Verteilt Eingaben im Haus, Signal der Breite
CDU/CSU‑Bundestagsfraktion (z.Hd. „AG Gesundheit / gesundheitspolitische Sprecherin“) fraktion@cducsu.de; Regierungsfraktion, setzt Linie in der Gesundheitspolitik
SPD‑Bundestagsfraktion (z.Hd. „AG Gesundheit / Sprecher Gesundheit“) direktkommunikation@spdfraktion.de; Regierungsfraktion, mitentscheidend bei Sparpaket
Gesundheitsausschuss des Bundestages gesundheitsausschuss@bundestag.de Fachgremium, das später den Entwurf berät

 

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Informationen zur Homöopathie

In der Rubrik „Behandlung“ der BPH-Webseite finden Sie viele weitere Informationen über die Selbstmedikation und die Beschreibungen von Arzneimitteln und Erkrankungen. Hier wird auch beschrieben, wie eine professionelle homöopathische Behandlung funktioniert.

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BPH-Broschüre Homöopathie to go