Berlin, 16. April 2026

Die Debatte um die Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung entbehrt einer ökonomischen Grundlage.

Minimaler Kostenanteil: Mit nur 0,03 % der GKV-Gesamtausgaben ist die Homöopathie finanziell kaum ins Gewicht fallend.

Vermeidung von Kostenverschiebungen: Eine Streichung spart kein Geld, sondern verlagert Patienten in den teureren konventionell-medikamentösen Bereich.

Senkung des Medikamentenverbrauchs: Die französische EPI3-Studie zeigt, dass in homöopathischen Praxen rund 50 % weniger Antibiotika, Schmerzmittel und Psychopharmaka verordnet werden – bei vergleichbaren oder besseren Therapieergebnissen.

Prävention von Folgekosten: Durch die Reduktion von Arzneimittelnebenwirkungen werden teure Folgebehandlungen im Gesundheitssystem minimiert. 1

[1] www.faktencheck-homöopathie.de/studien-wissenschaft/studien/studien-zur-kosteneffektivitaet/#toggle-id-1

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Informationen zur Homöopathie

In der Rubrik „Behandlung“ der BPH-Webseite finden Sie viele weitere Informationen über die Selbstmedikation und die Beschreibungen von Arzneimitteln und Erkrankungen. Hier wird auch beschrieben, wie eine professionelle homöopathische Behandlung funktioniert.

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BPH-Broschüre Homöopathie to go