Berlin, 16. April 2026
Die Debatte um die Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung entbehrt einer ökonomischen Grundlage.
Minimaler Kostenanteil: Mit nur 0,03 % der GKV-Gesamtausgaben ist die Homöopathie finanziell kaum ins Gewicht fallend.
Vermeidung von Kostenverschiebungen: Eine Streichung spart kein Geld, sondern verlagert Patienten in den teureren konventionell-medikamentösen Bereich.
Senkung des Medikamentenverbrauchs: Die französische EPI3-Studie zeigt, dass in homöopathischen Praxen rund 50 % weniger Antibiotika, Schmerzmittel und Psychopharmaka verordnet werden – bei vergleichbaren oder besseren Therapieergebnissen.
Prävention von Folgekosten: Durch die Reduktion von Arzneimittelnebenwirkungen werden teure Folgebehandlungen im Gesundheitssystem minimiert. 1
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Informationen zur Homöopathie
In der Rubrik „Behandlung“ der BPH-Webseite finden Sie viele weitere Informationen über die Selbstmedikation und die Beschreibungen von Arzneimitteln und Erkrankungen. Hier wird auch beschrieben, wie eine professionelle homöopathische Behandlung funktioniert.
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- Gesetzliche Krankenkassen und private Zusatzversicherungen, Informationen gibt`s hier.

BPH-Broschüre Homöopathie to go