Berlin, 16. April 2026 | Nun haben wir es schwarz auf weiß. Im seit heute vorliegendem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) heißt es, dass Homöopathie, aber auch die Anthroposophische Medizin, künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden dürfen. Begründet wird dies mit einer mangelnden Evidenz der Methoden. Der BPH hatte bereits auf ähnlich lautende Aussagen von Ministerin Nina Warken (CDU) ein Statement veröffentlicht.

Der Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz liegt vor. Nun wird bestätigt, was sich angekündigt hat. Auf Seite 9 heißt es: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen sind als zusätzliche Satzungsleistungen im Sinne dieses Absatzes ausgeschlossen.“

Die Begründung folgt auf Seite 61: „Für die Wirksamkeit homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen liegt keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz vor. Ihre Nutzung sollte daher nicht vom Versichertenkollektiv der Krankenkassen finanziert werden. Die Erstattungsfähigkeit von Homöopathie und Anthroposophie in der GKV wird daher gestrichen.“

Widerlegen wir die Begründung

Ein Referentenentwurf ist eine Diskussionsgrundlage und kein Gesetz. „Widerlegen wir gemeinsam die Begründung für dieses Gesetz“, ruft Meinolf Stromberg, Vorsitzender des Bundesverbands Patienten für Homöopathie (BPH), Patienten und  Therapeuten zu gemeinsamen Handeln auf. Homöopathie hat sich seit Jahrzehnten als fester Bestandteil der gesetzlichen Krankenkassen etabliert und sich als Teil der Lösung und nicht als Teil des Problems des Gesundheitssystems gezeigt. Daten aus Wissenschaft und Praxis zeigen, dass

  • Homöopathie unter Berücksichtigung aller aktuell vorliegender wissenschaftlicher Studien eine evidenzbasierte Therapieoption darstellt,
  • durch Streichung der Homöopathie lediglich eine Kostenverschiebung in den konventionell-medikamentösen Bereich und ohne erwartbares Einsparpotential erfolgt,
  • die Homöopathie im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes als Teil der GKV-Versorgung erhalten bleiben muss.

Gemeinsam stark – Homöopathie muss Kassenleistung bleiben

Eine gemeinsame Kampagne und einzelne Aktionen werden von verschiedenen Verbänden vorbereitet oder bereits durchgeführt. DZVhÄ, weil`s hilft!, BPH und ein breites Netzwerk sind in den nächsten Wochen aktiv, um Homöopathie und die Anthroposophische Medizin in der GKV zu erhalten.

Wenn Sie über Kampagne und Aktionen informiert werden möchten, schreiben Sie an: info@bph-online.de 

Weitere Information

BPH-Statement an Frau Warken

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Thema: Referentenentwurf liegt vor – Homöopathie soll gestrichen werden

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Informationen zur Homöopathie

In der Rubrik „Behandlung“ der BPH-Webseite finden Sie viele weitere Informationen über die Selbstmedikation und die Beschreibungen von Arzneimitteln und Erkrankungen. Hier wird auch beschrieben, wie eine professionelle homöopathische Behandlung funktioniert.

  • Informationen zur Selbstbehandlung mit Homöopathie, Arzneimittelbildern und Erkrankungen erhalten Sie hier.
  • BPH-Broschüre Homöopathie to go können Sie durchblättern und online für 5,50 Euro bestellen.
  • Aktuelle Informationen zur Homöopathie Forschung.
  • Gesetzliche Krankenkassen und private Zusatzversicherungen, Informationen gibt`s hier.

BPH-Broschüre Homöopathie to go