Eine aktuelle Umfrage der Deutschen Finanz-Service Institut GmbH (DFSI) zeigte erst vor wenigen Tagen erneut, dass die Beliebtheit und Nachfrage der Homöopathie bei den Patienten weiter steigt. „Ein Streichen der Homöopathie als freiwillige Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen wäre ein Einschnitt in die Therapiefreiheit und Wünsche der Patienten“, stellt Cornelia Bajic, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), auf die erneut entbrannte Debatte zur Homöopathie richtig. Unter anderem hatte sich Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), erneut dafür ausgesprochen, homöopathische Therapien als freiwillige Kassenleistung zu verbieten, da es keine Evidenz gäbe.

Drei Säulen der Evidenz

„Dass die Homöopathie keine Evidenz hat, stimmt nicht“, so Bajic. „Die ärztliche Homöopathie ist wirksam und evidenzbasiert. Das ist durch zahlreiche Studien belegt.“ Die moderne Evidenzbasierte Medizin (EbM) stützt sich per Definition (D. Sackett) auf drei Säulen: auf die klinische Erfahrung der Ärzte, die Werte und Wünsche des Patienten und den aktuellen Stand der klinischen Forschung. Seit über 200 Jahren wird die ärztliche Homöopathie von Ärzten erfolgreich angewendet, sie wird von Patienten gefordert und eine zusammenfassende Betrachtung klinischer Forschungsdaten belegt hinreichend einen therapeutischen Nutzen der homöopathischen Behandlung. „Auch die stetig steigende Patientennachfrage ist ein Zeichen für die Wirksamkeit der Homöopathie“, betont Cornelia Bajic.

Rund 70 Prozent aller Kassenleistungen ohne Evidenz

Prof. Dr. Christian H. Splieth von der Universität Greifswald schätzte 2016 anlässlich einer Anhörung des G-BA zur Neufassung der Kinderrichtlinie: „Wenn wir das wirklich für die medizinischen Leistungen in der Kassenmedizin machen, dann würden wir wahrscheinlich 70% der Leistungen nicht erbringen dürfen.“ Und Splieth betonte: „Ich bin Wissenschaftler.“ – Fraglich ist, warum der Vorwurf einer mangelhaften Evidenz stereotyp nur gegen die Homöopathie vorgebracht wird, obwohl dieses Problem die gesamte Medizin betrifft.

Patientensicherheit darf nicht gefährdet werden

Aktuell wenden über 7.000 Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen in Deutschland täglich die Homöopathie am Patienten an. In Zusammenarbeit mit einer qualifizierten Beratung in den Apotheken, kann die Patienten- und Verbrauchersicherheit somit gewährleistet werden. „Die geforderte Abschaffung der Apothekenpflicht für homöopathische Arzneimittel wäre ein deutlicher Rückschritt“, so Bajic. Homöopathika sind in Deutschland durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zulassungs- oder registrierungspflichtig und werden auf Qualität und Sicherheit geprüft. In Deutschland werden Arzneimittel ausschließlich über Apotheken an Patienten ausgegeben, so dass Patienten auf pharmazeutisch qualifizierte Beratung zurückgreifen können.

Anteil der Homöopathie an den Kosten des Gesundheitssystems gering

Im Rahmen der freiwilligen Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden im Jahr 2016 lediglich 13,9 Mio. Euro für die Erstattung von Homöopathika gezahlt. Im Vergleich dazu belaufen sich die Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung auf insgesamt 222,8 Milliarden Euro. Der Anteil der Homöopathie an den Kosten des Gesundheitssystems beträgt also nur 6 Promille. Aussagen wie Mittelknappheit durch die Erstattung von homöopathischen Arzneimittel erscheinen auf dieser Grundlage hinfällig.