Die Homöopathie ist in der modernen Medizin ein Schlüssel zur ganzheitlichen Betrachtung von Patienten. Auch in der Zahnheilkunde hilft sie, Erkrankungen der Mundhöhle zu erklären und zu vermeiden.

Das Wissen aus der Homöopathie hilft Ursachen und Hintergründe einer Erkrankung auch im ganzheitlichen Sinne betrachten zu können. So werden Krankheitsbilder aus der Zahnmedizin in ihren gesamtorganistischen Bezug gestellt und richtig gewertet. Arztgruppenspezifische Befundorientierung weicht da zurück, wo ganzheitliches Denken in Diagnose und Therapie vorherrscht. Mit der Homöopathie lässt sich die Grenze zwischen Zahnmedizin und Humanmedizin oder innerhalb unterschiedlicher Facharztgruppen überwinden.

Ein wichtiger Baustein bei der Diagnostik in der ganzheitlichen Zahnmedizin sind die energetischen Wechselbeziehungen zwischen Zähnen und Organen, wie sie vom deutschen Arzt Dr. Reinhold Voll und dem Zahnarzt Dr. Fritz Kramer zusammengestellt wurden. Die Zusammenhänge zwischen Erkrankungen an Zähnen und anderen Bereichen des Körpers sind auch in der konventionellen Zahnmedizin weitgehend anerkannt. Ein Beispiel: Ein Krankheitsherd am Zahn 13, also am oberen rechten Eckzahn aus Sicht des Patienten, steht in einer Wechselbeziehung mit den Fuß-, Hüft und Kniegelenken, der Leber und der Gallenblase sowie dem Hypophysenhinterlappen (HHL), der beispielsweise über das Hormon ADH (antidiuretisches Hormon) den Wasserhaushalt des Körpers steuert. Ein Krankheitsherd am Zahn 13 kann also über die Verbindung zum HHL Symptome wie Flüssigkeitsmangel, ständiges Durstgefühl oder trockene Haut und Schleimhäute auslösen. Diese Zusammenhänge zu erkennen, gelingt nur mittels einer ausführlichen Anamnese, wie sie bei homöopathischen Zahnärzten üblich ist.

Die hauptsächlich auftretenden und ursächlichen Krankheitsherde aus dem Zahn- und Kieferbereich sind: tote und wurzelgefüllte Zähne, verlagerte Zähne, Leerkieferstellen mit Wurzelresten oder Fremdkörpern sowie chronische Pulpitiden (Entzündungen des Zahnnervs). Solche Herde können vielfältige Krankheiten auslösen oder unterhalten. Insbesondere bei folgenden Erkrankungen sollte abgeklärt werden, ob diese mit einem Krankheitsherd am Zahn oder Kiefer zusammenhängen: alle Formen von Rheuma im frühen Stadium, funktionelle Beschwerden an Muskeln und Gelenken, Nervenschmerzen, Migräne und Kopfschmerzen sowie Ekzeme und Hauterkrankungen.

In welchen Fällen ist Homöopathie in der Zahnmedizin besonders hilfreich?

Hahnemann hat die Homöopathie als eine in sich geschlossene Heilkunst beschrieben. Sie umspannt alle Gebiete im medizinischen und zahnmedizinischen Bereich, solange eine Regulation möglich ist. Zahnmediziner können nach dieser Einschätzung auf drei Ebenen mit der homöopathischen Arznei eingreifen. Nach den sogenannten „Bewährten Indikationen“ (siehe S. 14) kann bei Notfällen erste Hilfe geleistet werden, beispielsweise mit Arnica, Aconitum oder Gelsemium. Hier werden immer gleiche Symptome den klinischen Fall beschreiben, was ein schnelles und in gewissen Grenzen standardisiertes Vorgehen bei der Medikation erlaubt. Bei den meisten akuten Erkrankungen muss dagegen auf die individuellen Besonderheiten des Kranken eingegangen werden. Mithilfe einer kurzen Anamnese werden die Beschwerden und der Gemütszustand des Patienten bei Schmerzen abgefragt und die Situationen, wodurch der Schmerz auftritt oder wieder gelindert werden kann. Hier sind die genaue Schilderung des Patienten und die Beobachtung durch den Arzt besonders wichtig. Als chronische Erkrankungen gelten in der Zahnheilkunde Karies, Parodontitis, Zahn- und Kieferfehlstellungen und andere Leiden, die große Strukturveränderungen bringen können. Die Möglichkeiten auf diesen drei unterschiedlichen Behandlungsebenen zu agieren, hängt vom Wissensstand des Arztes und von der Bereitschaft ab, die notwendige Zeit und Ruhe für die Anamnese zu erbringen. Insbesondere komplexe, chronische Krankheiten können mithilfe der Homöopathie und der Auswertung aller Symptome des Patienten gut behandelt werden.

Den Zahnarzt verstehen: Welcher Zahn hat welche Nummer?

Jedem Zahn ist eine Nummer zugeordnet. Sie entspricht dem Zahnschema der Fédération Dentaire Internationale (FDI). Dabei wird das Gebiss in vier Quadranten eingeteilt: Die Zähne des – aus Perspektive des Patienten – oben rechts gelegenen Viertels bekommen die Ziffer eins, Zähne des linken oberen Viertels die Ziffer zwei. Der linke Unterkiefer wird mit der drei bezeichnet, der rechte Unterkiefer mit der vier. Jeder Zahn bekommt dann eine weitere Ziffer. Die Nummerierung beginnt dabei am mittleren Schneidezahn. Sagt der Zahnarzt also „eins fünf ist kariös“, so hat er am zweiten Backenzahn oben rechts Karies festgestellt.

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Zahn-Organ Tabelle (zum Vergrößern klicken)

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