Das Deutsche Finanz-Service Institut GmbH (DFSI) hat im Oktober 2017 eine Studie zur Kundenorientierung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland veröffentlicht. Die Datenbasis lieferte ein Vergleichsportal für Krankenkassen. Bei ihrer statistischen Auswertung der 50 am stärksten nachgefragtesten Krankenkassenleistungen stellte die Studie die Kundensicht in den Mittelpunkt, weniger das Interesse der Krankenkasse am Angebot bestimmter Leistungen. Im Ranking der am häufigsten nachgefragten Leistungen liegt die Homöopathie auf dem 6. Platz.

„Immer wieder wird über die Sinnhaftigkeit dieser Behandlungsart diskutiert. Egal wie man dazu steht, es ist eine Tatsache, dass fast ein Drittel aller Suchabfrage diese Alternativmedizin beinhaltet. Eine Krankenkasse die sich einem Leistungswettbewerb stellen will (und aus politischen Willen soll) kommt daher kaum ohne entsprechenden homöopathischen Angebot aus.“ (DFSI)

 

Quelle: DFSI

 

Die Homöopathie ist unter den Top 10 der am meisten nachgefragtesten Leistungen im Vergleichsportal. Fast jeder Dritte der Befragten interessiert sich für diese Heilmethode. Eine vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. beauftragte Forsa-Umfrage zeigte bereits im Juli 2017: Die Deutschen wollen Homöopathie! Rund die Hälfte der Bundesbürger ab 18 Jahre hat nach eigenen Angaben bereits Erfahrungen mit Homöopathie bzw. mit der Verwendung homöopathischer Arzneimittel gesammelt.

 

Erstattung im Sinne der Versicherten

Die Krankenkassen kommen mit der Erstattung von homöopathischen Behandlungen dem Wunsch eines großen Teils der Bevölkerung nach.

Laut der Forsa-Umfrage finden es über 70 Prozent der Befragten persönlich wichtig bis sehr wichtig, dass Krankenkassen ihren Versicherten auch die Kosten für ausgewählte Leistungen aus dem Bereich der homöopathischen Medizin erstatten. Den Patienten sollte das gesamte Therapiespektrum zur Verfügung stehen, ungeachtet ihrer eigenen finanziellen Möglichkeiten. Die Mehrheit stimmt damit für den Erhalt der Homöopathie im Rahmen von sogenannten Satzungs­leistungen, die von den Krankenkassen individuell festgelegt werden können. Auch die Krankenkassen möchten den Erhalt der Satzungsleistungen als Wettbewerbsinstrument behalten.

 

Homöopathie ist wirksam und verträglich

Ein wichtiges Argument der Kritiker der Homöopathie bezieht sich auf den Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahmen. Sie fordern Evidenzen und Wirknachweise als Grundlage für eine Erstattungsfähigkeit.

Dass die Homöopathie wirkt, ist in vielen Studien belegt. Ergebnisse aus der Versorgungsforschung, aus placebokontrollierten Studien (RCTs) und Meta-Analysen in der klinischen Forschung zur Homöopathie zeigen einen therapeutischen Nutzen der homöopathischen Behandlung. Neben der Studienlage spricht auch die Zufriedenheit der Patienten im Rahmen einer homöopathischen Behandlung für ihre Wirksamkeit. 70 Prozent der Befragten der Forsa-Umfrage sind zufrieden oder sehr zufrieden mit der Wirksamkeit und Verträglichkeit von homöopathischen Arzneien.

Eine berechtigte Ergänzung der Schulmedizin

Die ärztliche Homöopathie ist kein Allheilmittel. Doch offenbar ist sie dazu geeignet, den medizinischen Herausforderungen in einer Gesellschaft mit immer mehr chronisch erkrankten Menschen wirkungsvoll zu begegnen. Viele Krankenkassen haben erkannt, dass die Homöopathie als wichtige Ergänzung der Schulmedizin im Sinne einer Integrativen Medizin von einer Vielzahl der Patienten in Deutschland gewünscht wird. Die Homöopathie im Leistungsumfang der Krankenkassen hat ebenso ihre Daseinsberechtigung wie die Debatte um eine mögliche Erstattung von professionellen Zahnreinigungen oder einer Sehhilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Foto: pixabay.com / ar130405