Eine Arbeitsgruppe des Zusammenschlusses europäischer Wissenschaftsakademien (European Academic Science Advisory Council, kurz: EASAC) veröffentlichte Ende September 2017 eine Stellungnahme zur gesundheitlichen und wissenschaftlichen Anforderung an homöopathische Behandlungen und Arzneimitteln. Sie behauptet auf der Grundlage einer einseitigen Studienauswahl, die Wirksamkeit der Homöopathie gehe über einen Placeboeffekt nicht hinaus. Auf dieser Basis fordert das EASAC: „Öffentliche Gesundheitssysteme, die auf Evidenz basieren, sollten homöopathische Produkte und Praktiken nur dann erstatten, wenn sie nachweislich wirksam und sicher sind.“ Neben dem Ausblenden positiver Studien zur Homöopathie lässt das EASAC dabei außer Acht, dass die Wirksamkeit der Homöopathie bereits bestätigt wurde. In der Schweiz wurde die Homöopathie nach eingehender Prüfung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit in die Grundversicherung aufgenommen. Ausgangspunkt dieser Prüfung war eine Volksabstimmung zur Komplementärmedizin. In Deutschland übernehmen aktuell rund Dreiviertel aller gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine homöopathische Behandlung bei einem Arzt.

Einseitige Studienauswahl des EASAC

In seiner zwölfseitigen Analyse bezieht sich das EASAC im Wesentlichen auf den Australian Report (2015) und die Meta-Analyse von Shang et al. (2005). Die Ergebnisse der australischen Studie werden aktuell aufgrund von Unregelmäßigkeiten in der wissenschaftlichen Vorgehensweise erneut untersucht und die Analyse von Shang et al., welche bereits 2005 erfolglos „Das Ende der Homöopathie“ propagierte, bezog sich auf nur 8 von zunächst 110 Studien, die unter fragwürdigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden.

Die EASAC-Stellungnahme bezog sich auf keine der existierenden positiven Studien und Meta-Analysen zur Homöopathie. Sie deklariert daher die Wirksamkeit der Homöopathie als reinen Placeboeffekt.

Die European Coalition on Homeopathic & Anthroposophic Medicinal Products (ECHAMP) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) verdeutlichten in Stellungnahmen zum Thema, dass die von der Arbeitsgruppe des EASAC ausgeführten Kritiken an der Homöopathie seit langem bekannt seien und die EU-Gesetzgebung diesbezüglich bereits seit 1992 angepasst sei: „Patients should be allowed access to the medicinal products of their choice, provided all precautions are taken to ensure the quality and safety of the said products and that it is necessary to provide users of these medicinal products with a very clear indication of their homeopathic character“. Die Stellungnahme liefere keine neuen Erkenntnisse. Der Verweis des BPI auf ein kürzlich veröffentlichtes Review unterstreicht, dass die gesetzten EU-Richtlinien zur Homöopathie in der aktuellen Praxis eingehalten werden und homöopathische Arzneien die gleichen Qualitäts- und Sicherheitsstandard wie konventionelle Arzneimittel besitzen. BPI: „As a recently published comprehensive legal review shows current EU legislation fully ensures quality and safety of homeopathic medicinal products based on the same standards as for all other medicinal products.”

Zweifel an Legitimation der Arbeitsgruppe des EASAC

Darüber hinaus übt der BPI Kritik an der Legitimation des EASAC. Es sei weder ein Organ der Europäischen Union (EU), noch handele es im Auftrag der EU oder eines EU-Mitgliedstaats. Stellungnahmen und Empfehlungen werden nach eigenem Ermessen in Arbeitsgruppen formuliert. Die Arbeitsgruppe zu den homöopathischen Behandlungen und Arzneimitteln bilde laut BPI ein Team aus nur elf Wissenschaftlern.

Auch das European Committee for Homeopathy (ECH) kritisierte, dass im gesamten Arbeitsprozess um die Stellungnahme kein Wissenschaftler mit dem Schwerpunkt Homöopathie-Forschung an der Arbeit beteiligt gewesen sei.