Berlin, 27. April 2026 | Frau Warken, wie erreichen wir Sie? Das fragt sich Meinolf Stromberg, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Patienten für Homöopathie (BPH) in diesem Kommentar kurz vor der Kabinettssitzung am 29. April, in der das Beitragsstabilisierungsgesetzt auf der Tagesordnung steht.
Wie erreichen wir die Politikerinnen und Politiker, die über unser Gesundheitssystementscheiden? Scheinbar sind die Kommunikationskanäle verstopft, jedenfalls scheint nichts anzukommen – zurück zu uns kommt jedenfalls nichts. Viele Verbände haben fristgerecht ihre Stellungnahme zum Beitragsstabilisierungsgesetz abgegeben, weitere haben sich inzwischen öffentlich geäußert. Offene Briefe sind im Umlauf, auch wurden von Patientinnen und Patienten schon mehr als 10.000 Briefe an Abgeordnete geschickt.
In unseren Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Gesprächen fordern wir: Stoppt das Streichen der Homöopathie, der Anthroposophischen Medizin und Teile der Phytotherapie aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V). Denn das Beitragsstabilisierungsgesetz bedeutet den Anfang eines neu ausgerichteten Gesundheitssystems, in dem es keine Therapievielfalt, keine freie Therapiewahl mehr geben wird. Ein Kahlschlag, der eine therapeutische Mono-Kultur zur Folge haben wird, mit all seinen negativen Konsequenzen für die Gesundheit von Patientinnen und Patienten.
Das wird geplant:
Ausschluss homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie ärztlicher Leistungen als Satzungsleistungen der Krankenkassen.
Streichung der Regelung, wonach Methoden sowie Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen nicht ausgeschlossen sind.
Aufhebung der Erstattungsmöglichkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren sowie für Jugendliche bis 18 Jahre mit Entwicklungsstörungen.
Und dagegen wehren wir uns!
Es heißt, mit der Reform soll der GKV-Beitrag stabilisiert werden. Aber warum möchten Sie dann die Homöopathie streichen, Frau Warken? Sie ist ein Posten, der kaum zu berechnen ist, der je nach Rechnerei zwischen 10 und 40 Millionen im Jahr ausmacht. Gehen wir von den 40 Millionen Euro aus, die die Finanzkommission schätzt, dann werden 53 Cent pro Versicherten im Jahr für Homöopathie und Anthroposophische Medizin ausgegeben. Ein Betrag, der klar macht: wegen der Komplementärmedizin sind die GKV-Finanzen nicht in Schräglage geraten.
Auch der zweite Punkt in der Argumentation des Referentenentwurfs hinkt. Es heißt, Homöopathie habe keinen nachgewiesenen Nutzen für die Patienten. Das stimmt einfach nicht! Im Entwurf wird sich nicht einmal die Mühe gemacht, diese Aussage zu belegen. Die Experten der Finanzkommission haben sich eine Quelle für ihre These gesucht – und sie liegen in zweierlei Hinsicht falsch.
- Die Experten der Kommission, die Mitarbeiter im Ministerium und die Politikerinnen und Politiker in den Ausschüssen haben die eine angegebene Quelle noch nicht einmal gelesen. Denn dann hätte ihnen auffallen müssen, dass sie zur Begründung der Streichung der ‚besonderen Therapierichtungen‘ aus dem SGB V die Publikation von Gupta und Mathur aus der Fachzeitschrift Homeopathic Links als Quelle angeben. Dieser Artikel ist jedoch eine wissenschaftliche Kritik an dem eigentlich von den Experten der Kommission gemeinten Australien Report.
- Entgegen der Annahme der Autoren erfüllt Homöopathie die Kriterien der Evidenz-basierten Medizin (EbM) – mehrere Belege verlinken wir weiter unten an.
Deutlich wird, dass dem Bundesministerium für Gesundheit jedes Mittel recht ist, Homöopathie aus der GKV zu streichen. Aktuelle Studien, die die Evidenz der Methode belegen oder die Aufnahme in die S 3 Leitlinie ‚Onkologie‘ zu ignorieren, grenzt an Manipulation.
Warum begreifen Sie, Frau Warken, Homöopathie und andere komplementäre Methoden nicht als Bereicherung für das Gesundheitssystem? Sie sind kosteneffizient, wirksam und vor allem auch von den Patientinnen und Patienten gewollt. In der Schweiz wird das bereits seit langem so gemacht – und es funktioniert! Praktisch zeitgleich mit Ihrem Gesetzentwurf hat das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigt, das Homöopathie und weitere Verfahren der Komplementärmedizin Bestandteil der Grundversicherung bleiben. Liebe Frau Warken, vielleicht lohnt sich ein Gedankenaustausch mit Ihrer Kollegin Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Und wir würden uns auch über eine Reaktion von Ihnen freuen.
Ihr
Meinolf Stromberg, Vorsitzender des Bundesverbands Patienten für Homöopathie
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Thema: BPH-Kommentar: Frau Warken, wie erreichen wir Sie?
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Quellen zum Stand der Homöopathie-Forschung
- www.hri-research.org/de/hri_publication/the-epi3-laser-study-real-world-observational-evidence-for-homeopathy-from-general-physicians-in-france/
- www.thieme-connect.de/products/ejournals/html/10.1055/a-1587-2308
- www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/komplementaermedizin
- www.springermedizin.de/efficacy-of-homoeopathic-treatment-systematic-review-of-meta-ana/26139250
- www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html