Berlin, 22. Oktober 2025. Anträge gegen die Homöopathie gehören mittlerweile fast schon zum festen Bestandteil der Bundesdelegiertenkonferenzen (BDK) von Bündnis 90/Die Grünen – in diesem Jahr sogar bereits zum zweiten Mal. Bislang wurde jedoch keiner dieser Anträge angenommen oder im Sinne der Antragsteller beschlossen. Die Initiative „weil’s hilft!“ hat die zentralen Kritikpunkte dieses erneut substanzlosen Antrags gegen die Homöopathie analysiert.
Auf der kommenden BDK, die vom 28. bis 30. November in Hannover stattfindet, soll über den Antrag V-02 mit dem Titel „Keine Erstattung homöopathischer Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen – für eine evidenzbasierte Gesundheitspolitik“ beraten und gegebenenfalls abgestimmt werden. Zur Begründung heißt es, es gebe keine belastbare Evidenz für eine Wirksamkeit, die über den Placeboeffekt hinausgehe. Eingereicht wurde der Antrag vom Kreisverband Berlin-Tempelhof/Schöneberg. Ob er tatsächlich zur Abstimmung kommt, ist derzeit noch offen.
Auch dieser Antrag ignoriert wissenschaftliche Erkenntnisse, trifft die eigene Basis und steht im Widerspruch zu zentralen grünen Grundwerten wie Vielfalt, Selbstbestimmung und Dialogbereitschaft.
Die Kernpunkte der Kritik
1. Die Evidenzlage wird verzerrt dargestellt
Was der Antrag behauptet: Es gebe keine belastbare Evidenz für eine Wirksamkeit der Homöopathie über den Placeboeffekt hinaus.
Die Fakten: Ein systematisches Meta-Review aus dem Jahr 2023, veröffentlicht in der renommierten Fachzeitschrift Systematic Reviews, analysierte 180 randomisierte, placebokontrollierte Studien. Das Ergebnis: Alle fünf Meta-Analysen mit Gesamteffekt zeigten signifikant positive Effekte der Homöopathie im Vergleich zu Placebo.
2. Die angeblich „freiwerdenden Ressourcen“ sind marginal
Was der Antrag verspricht: Durch den Wegfall der Homöopathie-Erstattung könnten Mittel für Pflege, Prävention oder Bürokratieabbau gewonnen werden.
Die Realität:
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Gesamtausgaben der GKV (2023): 306,4 Mrd. Euro
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Ausgaben für Homöopathie: 8,7 Mio. Euro (entspricht 0,003 % der Gesamtausgaben)
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Das 6.300-Fache davon wird für konventionelle Arzneimittel ausgegeben.
Mit einem Anteil von 0,003 % lässt sich kein einziges der genannten Probleme lösen. Das ist reine Symbolpolitik – keine substanzielle Gesundheitspolitik.
3. Der Antrag widerspricht grünen Grundwerten
- Vielfalt wird eingeschränkt statt gestärkt
- Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten wird durch politische Vorgaben ersetzt
- Naturnähe und Nachhaltigkeit werden ignoriert, obwohl Homöopathie ressourcenschonend, kostengünstig und nebenwirkungsarm ist
- Wissenschaftlichkeit wird hier selektiv und als Instrument der Abgrenzung, nicht als Grundlage des Dialogs angewendet
Thema: Substanzloser Antrag gegen Homöopathie zur Grünen Bundesdelegiertenkonferenz
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