Die SPD-Bremen hat im Mai einen Antrag beschlossen, der Ende Juni auf dem SPD-Bundesparteitag beraten werden sollte. Sie fordern neue Regeln für die Homöopathie: „Transparenz bei homöopathischen Präparaten herstellen: Hinweis auf nicht medizinisch nachgewiesene Wirksamkeit einführen und die freiwillige Finanzierung von nicht wirksamen homöopathischen Leistungen durch Krankenkassen nicht weiter zulassen“. „Da nur rund 20 Prozent der GKV-Leistungen evidenzbasiert sind, sind wir sehr gespannt, wie die Partei mit diesem Antrag umgehen wird“, kommentiert Cornelia Bajic, Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), den Beschluss. Es gebe selbstverständlich Studien, die die Wirksamkeit der Homöopathie belegten, so Bajic. Der Antrag war kein Thema bei dem Bundesparteitag. Laut SPD-Bremen soll er nun beim nächsten Parteitag im Dezember beraten werden.

Matthias Koch, Pressesprecher SPD-Bürgerschaftsfraktion Land Bremen, im Interview mit dem DZVhÄ

Welche Gründe haben Sie veranlasst, diesen Antrag zum Ausschluss der Homöopathie aus der GKV zu formulieren?

Ohne Frage stößt die Homöopathie auf wachsende Akzeptanz. Dabei ist allerdings vielen Menschen nicht bekannt, dass es nach wie vor keine medizinischen und wissenschaftlichen Nachweise für die Wirksamkeit von homöopathischen Präparaten gibt. Obwohl die Homöopathie deshalb als Behandlungsmethode stark umstritten ist, übernehmen Krankenkassen vermehrt freiwillig die Kosten für diese Präparate. Dies wird von den Krankenkassen in erster Linie als Marketing- Instrument zur Gewinnung neuer Mitglieder genutzt, darauf hat beispielsweise auch der G-BA Vorsitzende, Josef Hecken, kritisch hingewiesen. Zu Recht hat er gleichzeitig angemerkt, dass die Kosten hierfür aus den allgemeinen Beiträgen gezahlt würden, was nicht akzeptabel sei. Grundsätzlich dürfen nichtwirksame Maßnahmen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht finanziert werden. Es ist deshalb nicht weiter zuzulassen, dass homöopathische Leistungen, deren Wirksamkeit bis heute nicht nachgewiesen werden konnte, aus den Budgets der Krankenkassen, also aus den Beiträgen aller Versicherten, finanziert werden. Wir halten daher klare Regelungen für erforderlich, auch um die Krankenkassen von Kosten für Präparate, deren Wirksamkeit sich wissenschaftlich und medizinisch nicht belegen lassen, zu entlasten. Sich selbst mit homöopathischen Präparaten und Behandlungen zu versorgen, soll selbstverständlich auch weiterhin allen Menschen, die das möchten, frei stehen.

Wie beurteilen Sie die Schweizer Gesetzgebung, die gerade die Homöopathie als Regelleistung aufgenommen hat?

Es steht jedem Land und jeder Nation frei festzulegen, welche Heilmethoden von den Krankenversicherungen angeboten werden. In der Schweiz stimmten zwei Drittel der Schweizer dafür, fünf alternative Heilmethoden auf die Liste der bezahlten Gesundheitsdienste aufzunehmen. Daher ist es folgerichtig, dass die Schweizer Regierung den Krankenversicherungen erlaubt, ihren Mitgliedern eine Vielzahl von Heilmethoden, einschließlich Homöopathie anzubieten.

Wie viel Prozent der Leistungen in der ärztlichen Praxis, die von der GKV erstattet werden, sind nach Ihrer Ansicht evidenzbasiert?

Die evidenzbasierte Medizin ist eine zu begrüßende noch jüngere Entwicklungsrichtung. Daher wird nach meiner Einschätzung der prozentuale Anteil an den Leistungen in der ärztlichen Praxis, die von der GKV erstattet werden, noch gering sein. Nach meinem Kenntnisstand liegt der Anteil nach Expertenmeinung bei um die 20 Prozent.

Kommentar: Ob die 80 Prozent nicht-evidenzbasierter Leistungen nun auch aus der GKV gestrichen werden sollen, bleibt offen.