Homöopathische Arzneien gibt es nur in Apotheken und das ist aus Sicht des Bundesverbandes Patienten für Homöopathie (BPH) auch notwendig. Ärztinnen und Ärzte verordnen Homöopathika auf dem Grünen-Rezept, aber ein Großteil der Mittel wird ohne Rezept von den Patienten direkt in den Apotheken gekauft. „Gerade homöopathische Arzneimittel erfordern eine besondere Beratung, da sie in der Regel keine Angabe von Indikationen und keine typische Gebrauchsanweisung enthalten“, sagt Christine Deerberg, Inhaberin der Insel-Apotheke in Berlin-Charlottenburg, im Gespräch mit dem BVhÄ. Die Berliner Apothekerin weiß, dass „ein Laie häufig völlig überfordert ist, die richtigen Mittel für sich zu finden.“
Das sieht Apothekerin Karin Zoukas, Inhaberin der Heilig-Kreuz Apotheke in München im Gespräch mit dem DZVhÄ LV Bayern auch so: „Die Kunden kommen eher mit leichteren, akuten Erkrankungen zu uns, die sie selber behandeln möchten. Da hören wir ganz genau hin und raten immer dazu, die Entwicklung der Krankheit zu beobachten und im Zweifel einen Therapeuten hinzuziehen. Da Homöopathie eine individuelle Medizin ist, müssen wir auch hier in der Apotheke sehr viele Dinge abfragen, um das richtige zu Mittel zu finden. Oft genug verkaufe ich nach einem Kundengespräch aber keine Arznei sondern rate zu einem Besuch beim Arzt. Aber noch ein Punkt: Aufgrund des großen Beratungsbedarfs sind auch die Apotheken vor Ort so unverzichtbar – bei einer Online-Apotheke wird das nicht geleistet.“
Rückendeckung zur Apothekenpflicht gibt es auch vom bayerischen Apothekerkammerpräsident: „Die Apothekenpflicht von Homöopathika ist wirksamer Patientenschutz“, sagt Thomas Benkert in einem Interview.