Berlin, 23. Februar 2017. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ist bestürzt über Meldungen aus den USA, laut denen ein Herstellungsfehler bei einem homöopathischen Medikament zu Todesfällen geführt haben könnte.

Nach entsprechenden Medienberichten in Deutschland erklärt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das in Deutschland für die Sicherheit von Arzneimitteln zuständig ist: „Mit Blick auf den Patientenschutz gibt es in Deutschland weitergehende Regelungen, die gewährleisten, dass die Sicherheit von homöopathischen Arzneimitteln vorab durch das BfArM geprüft wird.“

Das mutmaßlich tödliche Präparat aus Amerika enthält u. A. Belladonna (Tollkirsche). Es soll in der Potenz D 12 hergestellt worden sein. Bei korrekter Herstellung beträgt die Menge am Gift der Tollkirsche im Medikament also ca. 0,0000000000001 mg. Bei dieser Menge an Wirkstoff ist eine Vergiftung von Patienten nicht möglich.

Es wäre ein Fehlschluss, aus einem Herstellungsfehler abzuleiten, dass die Homöopathie als Therapieoption gefährlich sei. Laut Daten aus der Versorgungsforschung treten im klinischen Alltag bei Patienten, die sich homöopathisch behandeln lassen, relevante Verbesserungen auf. Ähnlich stark ausgeprägt wie in der konventionellen Medizin, nur mit weniger Nebenwirkungen.

In den USA werden homöopathische Arzneimittel – anders als in Deutschland – nicht von der Arzneimittelbehörde geprüft und zugelassen. Homöopathische Arzneimittel unterliegen dort auch keiner Apothekenpflicht und die Angabe von Anwendungsgebieten wird von den Herstellern festgelegt.

Die Situation in Deutschland und den anderen Ländern der EU ist gänzlich anders. – Homöopathische Arzneimittel müssen hier registriert bzw. zugelassen werden und unterliegen auch in der Herstellung einer Qualitätskontrolle seitens der Arzneimittelbehörde BfArM, die der DZVhÄ ausdrücklich befürwortet.