Berlin, 26. Oktober 2022. Der Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V. (BPH) hat sich an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD/MdB), gewandt, um über die aktuelle Situation der Homöopathie in Deutschland zu berichten.

Homöopathie ist ein für den einzelnen Patienten und die Gesellschaft sinnvolles und wertvolles Therapiesystem. Dies garantieren die bereits bestehenden Regelungen. In Deutschland und auch in anderen europäischen Staaten sind Homöopathika seit vielen Jahren zu Recht Arzneimittel. Wie bei allen anderen Arzneimitteln wird dabei die Qualität und Sicherheit sowohl im Registrierungs- als auch im Zulassungsverfahren von der zuständigen Behörde geprüft und bestätigt. Diese garantiert eine gleichbleibend hohe Arzneimittelqualität, auch bei der Herstellung von Homöopathika. Hersteller müssen zudem kontinuierlich die Sicherheit der Anwendung der Arzneimittel im Markt beobachten und gegenüber den Überwachungsbehörden dokumentieren. Das Alles gewährleistet vor allem eines: Die Sicherheit der Anwender.

Zudem gewährleistet die Apothekenpflicht homöopathischer Arzneimittel, dass diese nur mit einer fundierten Beratung versehen an Patienten abgegeben werden. Die dafür notwendige Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Heilpraktikern, Hebammen und Apothekern zur Anwendung von Homöopathie garantiert deshalb, dass niederschwellig und kompetent nicht nur über die Möglichkeiten, sondern zu den Grenzen der Therapieform beraten werden kann. Patientensicherheit ist also auch und gerade in Situationen gewährleistet, in denen die Grenzen einer homöopathischen Selbstbehandlung erreicht werden. Genau aus diesem Grunde setzt sich der Bundesverband der Patienten für Homöopathie e.V. für eine Beibehaltung und weitere Stärkung der Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Heilpraktikern, Hebammen und Apothekern in Sachen Homöopathie ein.

Eine Haltung in völliger Übereinstimmung mit der Bundesapothekenkammer. Dessen Präsident Thomas Benkert hat hierzu in einem Interview erst kürzlich sehr klar Stellung bezogen: „Homöopathische Arzneien haben ihre Berechtigung und sie gehören als Arzneimittel in die Apotheke. Es bedarf der fachlichen Beratung durch Apotheker im Sinne der Patientensicherheit.“

Die von den Kritikern der Homöopathie immer wieder angeführte Wissenschafts- oder Impffeindlichkeit der Homöopathie-Verwender entbehrt jeglicher Fakten- und Evidenz-Grundlage. Auch die Behauptung, die Anwendung von Homöopathie lasse jede wissenschaftliche Grundlage vermissen, ist nicht richtig. Auch wenn bei einer alleinigen Betrachtung der externen Evidenz (präklinische und klinische Studienlage) eine weitere intensive Beforschung der Behandlungseffekte notwendig erscheint, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt Folgendes feststellen:

  • Die Anwendung von Homöopathie ist wissenschaftsbasiert. Dies stellt ein aktuelles Konsensuspapier von 10 renommierten Wissenschaftlern für alle relevanten Anwendungsdimensionen des Therapiesystems klar.
  • Dass Homöopathie ihre Wirksamkeit in unterschiedlichen Anwendungsgebieten nachweisen kann, belegt zudem der regelmäßig erscheinende Studien-Monitor des unabhängigen Homeopathy Research Institutes (HRI) in London eindrucksvoll.
  • Dass die richtige Anwendung von Homöopathie nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Gesamtgesellschaft sinnvoll und vorteilhaft sein kann, bestätigen unterschiedliche sozioökonomische Untersuchungen aus Deutschland und Europa.

Im Gegensatz zu der belegbaren Wissenschaftlichkeit der Anwendung von Homöopathie, entbehrt der immer wieder an einzelnen Kasuistiken festgemachte Vorwurf einer Patientengefährdung durch unterbliebene, wirksame Therapie, jeglicher systematischer Evidenzbasis.

Fazit: Gerade der rechtliche Status als Arzneimittel, die damit verbundene Apothekenpflicht und die in den entsprechenden Weiterbildungsverordnungen verankerte Aus- und Weiterbildung von Health-Care-Professionals in Sachen Homöopathie gewährleistet in Deutschland und Europa eine mustergültige Patientensicherheit. Für diese setzt sich Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V. im Sinne eines selbstbestimmten und gleichermaßen eigenverantwortlichen Umgangs mit der eigenen Gesundheit von mehr als 30 Millionen Menschen in Deutschland ein. Diesen Menschen ist es ein wichtiges persönliches Anliegen auch die Homöopathie in ihrem Behandlungskanon nutzen zu können.