Nach einer erfolgreichen Petition zum Erhalt der Homöopathie in der Tiermedizin, setzt sich die Bundesregierung aktuell für die Homöopathie und Therapiefreiheit in der Tiermedizin ein.

Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 20. Juni sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Maria Flachsbarth (CDU): „Bei den derzeitigen Beratungen einer EU-Verordnung über Tierarzneimittel setzt sich Deutschland dafür ein, dass bei homöopathischen Arzneimitteln über einem bestimmten Verdünnungsgrad und unter bestimmten Umständen Erleichterungen erforderlich sind“. Die Bundesregierung sei für eine „möglichst große Vielfältigkeit in der Tiermedizin“.

Außerdem habe sie auf europäischer Ebene vorgeschlagen, eine neue Regelung in die Verordnung aufzunehmen. Demnach müsse es bei mengenmäßig begrenzter Herstellung zu keiner Registrierung mehr kommen, „um die Verfügbarkeit homöopathischer Arzneimittel zu verbessern“.

Grundsätzlich folgt Flachsbarth damit der Forderung der Petition: „Homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel müssen auch mit der neuen EU-Verordnung für Tiere erhalten bleiben. Die Anwendung vorhandener homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel und traditioneller Produkte zur Pflege, Fütterung und Prophylaxe durch Tierhalter und Tierheilpraktiker muss möglich bleiben.“

Kritik an der EU-Verordnung zur Homöopathie in der Tiermedizin

Drei wesentliche Kritikpunkte an der EU-Verordnung sind laut Petition, die von rund 80.000 Bürgern unterzeichnet wurde:

1. Der Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Prophylaxe wird durch zusätzliche, aufwändige Zulassungsverfahren erschwert.
2. Auch Produkte zur Tierpflege, zur ergänzenden Fütterung und natürlichen Gesunderhaltung sollen künftig als Tierarzneimittel zugelassen werden müssen, was nicht nur die Auswahl zur Gesunderhaltung verringert, sondern die Mittel durch neue Zulassungsverfahren künstlich verteuert.
3. Tiere sollen nur noch Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen oder registriert sind, was ebenfalls die Bandbreite der natürlichen Therapiemittel verringert und jene verteuert, welche die kostspieligen und aufwändigen Zulassungsverfahren durchlaufen haben.

Auch Bio-Landwirte wären besonders hart betroffen, da die neue Verordnung im krassen Widerspruch zur EU-Bio-Verordnung 834/2007 steht, wonach die Behandlung mit alternativmedizinischen Arzneimitteln Vorrang haben muss vor einer Behandlung mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln.

Naturheilkundliche Arznei- und Heilmittel haben kaum unerwünschte Nebenwirkungen und verursachen i. d. R. keine Rückstände in Milch, Eiern und Fleisch und den Ausscheidungen der Tiere.

Foto: DZVhÄ