Patienten müssen Abrechnungsmöglichkeiten in der Komplementärmedizin erhalten bleiben. Doch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte nun im Rahmen des zurzeit diskutierten Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) auch den Wahltarif für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen beenden. Aus Sicht des Bundesverbandes Patienten für Homöopathie (BPH) muss dieser Wahltarif erhalten bleiben. Meinolf Stromberg, 1. BPH-Vorsitzender sieht „vor allem chronisch kranke Patienten benachteiligt, die über diesen Tarif etwa ihre homöopathischen Arzneimittel absichern.“ Die Begründung aus dem Gesundheitsministerium, der seit 2007 bestehende Tarif würde kaum genutzt, kann der BPH nicht nachvollziehen. Zurzeit gibt es keine gesetzliche Garantie für die Erstattung von Arzneimitteln oder therapeutischen Leistungen etwa der Homöopathie für gesetzlich versicherte Patienten. Auch die Satzungsleistungen, auf die sich Spahn als Alternative beruft, sind freiwillige Leistungen der Krankenkassen, die jederzeit beendet werden können. „Deshalb müssen die zurzeit zur Verfügung stehende Versorgungsinstrumente bestehen bleiben“, so Stromberg. Ziel müsse viel mehr sein, die besonderen Therapierichtungen in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu integrieren – und nicht Schritt für Schritt auszuklammern.

Bundesrat empfiehlt den Erhalt des Wahltarifs

Am 23. November sprach sich der Bundesrat auf Initiative der schwarz-grünen Landesregierung von Baden-Württemberg für den Erhalt der Wahltarife aus. Jedoch benötigt das Gesetz nicht die Zustimmung des Bundesrats, deshalb ist diese Initiative nur eine ernstzunehmende Empfehlung. Die Länderkammer weist daraufhin, das Satzungsleistungen nur bis zu einem gewissen Betrag pro Jahr Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen erstatten würden. Menschen mit einem höheren Bedarf – wie zum Beispiel chronisch kranke Menschen oder Menschen mit Tumorerkrankungen – reiche diese Versorgung jedoch nicht aus. Auch sollte es den Krankenkassen weiterhin möglich bleiben, sich durch das Angebot eines Wahltarifs im Wettbewerb zu positionieren, so der Bundesrat in seiner Empfehlung.

BPH hat nachgefragt: Wie stehen die Bundestagsfraktionen zu den Wahltarifen?

Lesen Sie die Antwort im kompletten Beitrag auf der Website des BPH.

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