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Liebe Leserinnen und Leser,
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es ist uns wichtig in diesem Info-Dienst, nochmals - kurz & knapp - die wesentliche Argumente auf den Tisch zu legen, warum Homöopathie in die GKV gehört. Wichtig ist das deshalb, da am 22. Juni die Anhörung im Gesundheitsausschuss statt findet und dann schon die Weichen für die Verabschiedung des Gesetzes gestellt werden.
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Überraschend gibt es nun 14 Tage mehr Zeit für die Überzeugungsarbeit. Es wurde beschlossen, die Bundestagsabstimmung erst am 10. Juli durchzuführen. Und dann verabschiedet sich das Parlament in die Sommerpause. Begründung für die Verschiebung: „Gute Gesetzgebung braucht Gründlichkeit – insbesondere bei einer Reform dieser Größenordnung.“ - Nun, wir werden sehen.
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Heute haben Prominente aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft der Bundesregierung einen Offenen-Brief geschickt. Darin fordern unter anderem Otto Schily, Malu Dreyer, Winfried Kretschmann und Daniell Porsche den Erhalt von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin in der GKV. Eine Streichung, so die Initiatoren, sei eine teure Fehlentscheidung, die direkt zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehe. Der Brief wurde von vielen großen Medien aufgegriffen, wie etwa der FAZ.
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Der BPH steht für eine offene gesellschaftliche Debatte und möchte auch mit Ihnen ins Gespräch kommen. Ihre Haltung zum Thema 'GKV-Ausschluss der Homöopathie' interessiert uns, schreiben Sie an: info@bph-online.de.
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Mit freundlichen Grüßen, Meinolf Stromberg
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Vorstand des Bundesverbands Patienten für Homöopathie e.V. - BPH
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Offener-Brief zur GKV-Reform
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Schily, Dreyer, Kretschmann und Porsche setzen sich für Homöopathie & Anthroposophische Medizin ein
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Ein breites Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft läuft Sturm gegen die Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform: In einem heute veröffentlichten Offenen Brief fordern Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft als Erstzeichner den Erhalt von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Eine Streichung, so die Initiatoren, sei eine teure Fehlentscheidung, die direkt zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehe.
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Otto Schily, Bundesinnenminister a.D. „In einem freiheitlichen Rechtsstaat darf der Gesetzgeber eine bestimmte Therapierichtung nicht mit einem Erstattungsverbot belegen. Zumal diese erwiesenermaßen sowohl unter medizinischen als auch unter ökonomischen Gesichtspunkten sehr positiv zu beurteilen ist.“
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Malu Dreyer, rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin a.D.: „Ich setze mich für den Erhalt von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin ein, weil eine integrative Medizin für die medizinische Versorgung in Deutschland schlicht wichtig ist.“
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Prof. Dr. med. David Martin: „Ich erlebe die positive Wirksamkeit täglich an meinen Patientinnen und Patienten. Zudem sollten wir einen Blick auf unsere Nachbarn werfen: Die Schweiz hat sich nach einem jahrelangen, intensiven Evaluierungsprozess ganz bewusst für die Erstattungsfähigkeit ausgesprochen.“
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Die ökonomische Realität: Direkte Einsparungen
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Homöopathie ist kein zusätzlicher Kostenfaktor – sie senkt die Gesamtkosten der medizinischen Versorgung signifikant.
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- 20 % geringere Gesamtkosten: Die französische EPI3 Studie (n=8.559) zeigte, dass Patienten bei homöopathischen Hausärzten bei gleicher klinischer Wirksamkeit 20 % weniger Kosten im Gesundheitssystemverursachen.
- Reduktion der Arzneimittelkosten: Bei Atemwegserkrankungen sinken die Kosten für konventionelle Medikamente durch homöopathische Begleitbehandlung um 46–47 %.
| Prof. Martin: „Würde nur 10 % der Primärversorgung auf homöopathische Praxis umgestellt, ergäbe sich eine Einsparung von mehreren hundert Millionen Euro jährlich." |
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Zum aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung - Beispiele
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1. Systematisches Review zeigt: Homöopathie wirkt besser als Placebo
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| In einer im Oktober 2023 veröffentlichten Arbeit wurden alle 6 placebokontrollierten Homöopathie-Metaanalysen (MA) zu jeglicher Indikation methodisch sehr aufwendig nach aktuellen wissenschaftlichen Standards zusammenfassend ausgewertet. Die Autoren fassen die wichtigsten Aussagen dieses systematischen Reviews (SR) zusammen: |
- 5 der 6 MA enthielten eine Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 zeigten signifikant positive Effekte der Homöopathie, im Vergleich zu Placebo.
- 4 MA enthielten eine Effektschätzung nach Beschränkung auf Studien mit höherer methodischer Qualität. In 3 dieser 4 MA blieben die signifikanten positiven Effekte der Homöopathie erhalten, in 1 MA war der positive Effekt nunmehr nicht signifikant.
- Die methodische Qualität der Homöopathiestudien war ähnlich wie bei anderen klinischen Studien mit gleichem Design, aus einem vergleichbaren Zeitraum und bewertet nach gleichen Kriterien.
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| Die Qualität der Gesamtevidenz für positive Homöopathie-Wirksamkeit in diesem systematischen Review war ebenfalls ähnlich wie in systematischen Reviews zu anderen Interventionen aus einem vergleichbaren Zeitraum und eingestuft anhand desselben Bewertungsinstruments (GRADE). Quelle |
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2. Grundlagenforschung: Studie liefert empirische Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel
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| Der Physiker Prof. Stephan Baumgartner, Universitäten Witten/Herdecke und Bern, forscht seit mehr als 25 Jahren mit homöopathisch-potenzierten Präparaten an Pflanzenzellen. Es handelt sich um eine Reihe von Versuchen mit Wasserlinsen, die entweder mit Arsen in unterschiedlichen Potenzen geschädigt oder nur mit Wasser behandelt wurden. Die wichtigsten Erkenntnisse dieser Laborstudie aus dem Jahr 2022 sind: |
- homöopathische Präparate haben eine Wirkung auf lebende Organismen.
- mit Arsen vergiftete Wasserlinsen sprechen auf die Behandlung mit homöopathisch zubereitetem Arsen an.
- die Studie liefert empirische Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel, auch in höheren Potenzen.
| „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in 95 % aller veröffentlichten Untersuchungen homöopathische Präparate mit pflanzlichen Bioassays signifikante Wirkungen gegenüber adäquaten Kontrollen beobachtet wurden. Wir kommen also zu dem Schluss, dass es eine gute Evidenz für spezifische Wirkungen homöopathischer Präparate gegenüber Placebo gibt." Quelle |
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3. Medizinische Leitlinie nimmt Homöopathie auf
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| Auf der Grundlage von Studienergebnissen wurde die zusätzliche homöopathische Behandlung bei Krebspatienten als Behandlungsoption in die ärztliche S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ 2021 aufgenommen und 2024 aktualisiert. In der Begründung heißt es: |
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| „Trotzdem kann aufgrund der stark positiven Ergebnisse dieser Studie der Einsatz von klassischer Homöopathie (Erstanamnese in Kombination mit individueller Mittelverschreibung) zur Verbesserung der Lebensqualität bei onkologischen Patienten zusätzlich zur Tumortherapie erwogen werden.“ Quelle |
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Unsere Forderungen an die Politik
- Streichung stoppen: Den Passus zur Aufhebung der homöopathischen Leistungen in § 11 Abs. 6 SGB V ersatzlos aus dem Entwurf entfernen.
- Aktuelle Prüfung einleiten: Den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages mit einer Evaluation der Evidenz (Fokus auf Studien ab 2018) beauftragen, statt sich auf den umstrittenen „Australischen Report“ von 2015 zu verlassen.
- Transparenz herstellen: Die Finanzkommission muss die zu erwartenden Kostensteigerungen durch ein Aus der Homöopathie offenlegen.
- Ideologiefreie Entscheidung: Gesundheitspolitische Entscheidungen müssen auf Fakten und dem Versorgungsnutzen basieren.
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➜ Wir freuen uns über Ihre Fragen und Standpunkte. Schreiben Sie uns an: info@bph-online.de
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➜ Der nächste Informationsdienst erscheint Mitte Juli. Darin werden wir uns weiter mit diesem Gesetz beschäftigen.
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