|
|
|
|
April Newsletter 2026
|
|
|
|
|
|
|
Liebe Leserin, lieber Leser,
|
nun ist der Referentenentwurf zum Beitragsstabilisierungsgesetz am 29. April im Bundeskabinett diskutiert und verabschiedet worden. Wie befürchtet ist die Homöopathie noch immer Bestandteil und soll vollständig aus der GKV entfernt werden. Das Gesetz nimmt nun seinen parlamentarischen Weg, beschlossen werden soll es bis Anfang Juli 26. Und so lang halten wir dagegen!
|
|
Wir fordern den Erhalt der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin im Sozialgesetzbuch V. Die geplanten Änderungen bedrohen die Therapiefreiheit und führen zu einer medizinischen Monokultur zum Nachteil der Patientinnen und Patienten. Das finanzielle Argument des Bundesministeriums für Gesundheit ist nicht stichhaltig: Mit jährlichen Kosten von lediglich 53 Cent pro Versichertem trägt die Komplementärmedizin nicht zur finanziellen Schräglage der Krankenkassen bei. Zudem stützt sich die Behauptung mangelnder Wirksamkeit auf fehlerhafte Quellenanalysen und ignoriert aktuelle wissenschaftliche Belege sowie medizinische Leitlinien. Dieser „Kahlschlag“ entbehrt einer soliden fachlichen Grundlage und gefährdet die bewährte Vielfalt unseres Gesundheitssystems.
|
Deshalb unser Appell: Beteiligen wir uns alle an den Aktionen eines breiten Bündnisses zum Erhalt der Homöopathie in der GKV. Was bereits geplant ist, stellen wir in diesem Newsletter vor.
|
|
Meinolf Stromberg, BPH-Vorsitzender
|
|
|
|
Die April-Ausgabe des BPH-'Informationsdienst Homöopathie' kannst Du hier lesen.
|
Wir informieren in dieser Ausgabe über Hintergründe zur GKV-Reform und zeigen auf, warum die Argumentation des Ministeriums zur Streichung der Homöopathie aus der GKV absurd ist.
|
|
|
|
Die Argumente des Ministeriums widerlegt
|
|
|
|
|
➡️ Die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Streichung der Homöopathie basieren auf lückenhaften Daten und ignorieren den aktuellen Forschungsstand. Hochwertige Meta-Analysen und Versorgungsstudien belegen längst die klinische Wirksamkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Methode, die sogar in der S3-Leitlinie für Onkologie verankert ist. Das Vorhaben bricht letztlich mit den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin, die neben klinischen Studien ausdrücklich auch die ärztliche Expertise und den Patientenwillen als gleichwertige Säulen definiert.
|
➡️ Ein Sparpotenzial ist faktisch nicht vorhanden: Mit nur 40 Millionen Euro jährlich macht die Homöopathie lediglich 0,03 % der GKV-Gesamtausgaben aus (ca. 53 Cent pro Versicherten). Eine Streichung würde durch den Umstieg auf teurere konventionelle Therapien vermutlich sogar zu Mehrkosten führen.
|
|
➡️ Zudem greift das Verbot unnötig in den Kassenwettbewerb und die Versichertenfreiheit ein. Da die Erstattung derzeit eine freiwillige Satzungsleistung ist, entscheiden die Kassen und Patienten heute schon eigenverantwortlich.
|
|
|
|
Übersicht: Das wird geplant
|
- § 11 Abs. 6 SGB V: Ausschluss homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie ärztlicher Leistungen als Satzungsleistungen der Krankenkassen.
- § 2 SGB V: Streichung der Regelung, wonach Methoden sowie Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen nicht ausgeschlossen sind.
- § 34 SGB V: Aufhebung der Erstattungsmöglichkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren sowie für Jugendliche bis 18 Jahre mit Entwicklungsstörungen.
Und dagegen wehren wir uns!
|
|
|
Gemeinsam Handeln - Homöopathie bleibt!
|
|
|
|
Gegen die aktuellen Reformpläne der Bundesregierung formiert sich breiter Widerstand. Verschiedene Organisationen wie der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) setzen sich aktiv zur Wehr – sowohl mit eigenen Initiativen als auch im Rahmen des gemeinschaftlichen Bündnisses „weil’s hilft!“.
|
Wir rufen alle an der Homöopathie interessierten dazu auf, die Kampagnen zu unterstützen:
|
- Politischer Druck: Ein Offene Brief des DZVhÄ als ärztlichen Appell an die Fraktionsspitzen von Union und SPD.
- Direktkontakt: Nutzt den Musterbrief, um Bundestagsabgeordnete persönlich anzuschreiben, oder suchen Sie das Gespräch vor Ort. Hilfreiche Unterstützung bietet hierbei das bereitgestellte Argumentarium.
- Sichtbarkeit: Unterstützt die Initiative „weil’s hilft!“:Unterschriftenlisten, Plakate oder Postkarten können ab 4. Mai von der weil`s hilft! Seite heruntergeladen werden..
- Patienten-Engagement: Der BPH bietet umfangreiches Info-Material zur GKV-Reform sowie Vorlagen für Anschreiben an Politiker samt Adresslisten und Pro-Argumenten an.
|
Aktuelle Updates zur Kampagne findet ihr laufend auf den Instagram-Kanälen vom DZVhÄ, weil’s hilft! und dem BPH.
|
|
|
|
|
|
|
Deine Spende für den BPH
|
|
Mit jeder Spende können wir noch aktiver werden - für euch, für die Homöopathie. So geht`s: PayPal Spende (siehe CR-Code) oder direkte Überweisung: IBAN DE88 2626 1693 0070 3001 00. Herzlichen Dank!
|
|
|
|
|
|
|
|
Mitglied werden in einer aktiven & starken Community
|
|
|
|
Egal, ob Du Dich selbst behandeln möchtest oder professionelle Unterstützung suchst – bei uns findest Du alle nötigen Infos. Entdecke Ärztinnen / Ärzte und Heilpraktiker / Heilpraktikerinnen, hol Dir Tipps für eine erfolgreiche Behandlung und werde Teil der BPH-Gemeinschaft! 🌿
|
|
|
|
|
|
|
|
|