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Liebe Leserinnen und Leser,
wir fordern: Stoppt das Streichen der Homöopathie, der Anthroposophischen Medizin und Teile der Phytotherapie aus dem Sozialgesetzbuch V. Das Beitragsstabilisierungsgesetz ist der Anfang eines neu ausgerichteten Gesundheitssystems, in dem es keine Therapievielfalt, keine freie Therapiewahl mehr geben wird. Ein Kahlschlag, der eine therapeutische Mono-Kultur zur Folge haben wird, mit all seinen negativen Konsequenzen für die Gesundheit von Patientinnen und Patienten.
Das wird geplant:
  • § 11 Abs. 6 SGB V: Ausschluss homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie ärztlicher Leistungen als Satzungsleistungen der Krankenkassen.
  • § 2 SGB V: Streichung der Regelung, wonach Methoden sowie Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen nicht ausgeschlossen sind.
  • § 34 SGB V: Aufhebung der Erstattungsmöglichkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren sowie für Jugendliche bis 18 Jahre mit Entwicklungsstörungen.
Und dagegen wehren wir uns!
Mit der Reform soll der GKV-Beitrag stabilisiert werden. Aber warum möchten Sie dann die Homöopathie streichen, Frau Warken? Sie ist ein Posten, der kaum zu berechnen ist, der je nach Rechnerei zwischen 10 und 40 Millionen im Jahr ausmacht. Gehen wir von den 40 Millionen Euro aus, die die Finanzkommission schätzt, dann werden 53 Cent pro Versicherten im Jahr für Homöopathie und Anthroposophische Medizin ausgegeben. Ein Betrag, der klar macht: wegen der Komplementärmedizin sind die GKV-Finanzen nicht in Schräglage geraten.
Auch der zweite Punkt in der Argumentation des Referentenentwurfs hinkt. Es heißt, Homöopathie habe keinen nachgewiesenen Nutzen für die Patienten. Im Entwurf wird sich nicht einmal die Mühe gemacht, diese Aussage zu belegen. Die Experten der Finanzkommission haben sich eine Quelle für ihre These gesucht - und sie liegen in zweierlei Hinsicht falsch.
  1. Es wird die Publikation von Gupta und Mathur aus der Fachzeitschrift Homeopathic Links als Quelle angegeben. Dieser Artikel ist eine wissenschaftliche Kritik an dem eigentlich von den Experten gemeinten Australien Report.
  2. Entgegen der Annahme der Autoren erfüllt Homöopathie die Kriterien der Evidenz-basierten Medizin (EbM) - mehrere Belege für unsere Aussage geben wir weiter unten an.
Deutlich wird, dass dem Bundesministerium für Gesundheit jedes Mittel recht ist, Homöopathie aus der GKV zu streichen. Aktuelle Studien, die die Evidenz der Methode belegen oder die Aufnahme in die S 3 Leitlinie 'Onkologie' zu ignorieren, grenzt an Manipulation.
Es geht auch anders, Frau Warken: Praktisch zeitgleich mit Ihrem Gesetzentwurf hat das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigt, das Homöopathie und weitere Verfahren der Komplementärmedizin Bestandteil der Grundversicherung bleiben. Vielleicht lohnt sich ein Gedankenaustausch mit Ihrer Kollegin Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.
Der BPH steht für eine offene gesellschaftliche Debatte und möchte auch mit Ihnen ins Gespräch kommen. Ihre Haltung zum Themen 'GKV-Ausschluss der Homöopathie' interessiert uns, schreiben Sie an: info@bph-online.de.
Mit freundlichen Grüßen,
Meinolf Stromberg

Vorstand des Bundesverbands Patienten für Homöopathie e.V. - BPH

Homöopathie bleibt - Unsere Argumente gegen den Gesetzentwurf

1. Das BMG verwendet keine aktuellen Daten für die Evidenz-Beurteilung

Die wissenschaftliche Begründung des BMG ist lückenhaft. Sie ignoriert den aktuellen Forschungsstand der Homöopathie
  • Wirkungsnachweis: Hochwertige Meta-Analysen (z. B. Mathie 2019, Hamre 2023) belegen: Homöopathie wirkt über den Placebo-Effekt hinaus. Quelle
  • Versorgungsforschung: Die Securvita-Studie (2020) belegt die klinische Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit im realen deutschen Praxisalltag. Quelle
  • Leitlinienkonform: In der Onkologie ist Homöopathie fester Bestandteil der S3-Leitlinie (Komplementärmedizin) zur Begleitung von Krebstherapien. Quelle
  • Grundlagenforschung: Potenzierte Substanzen führen zu Reaktionen in Physico-chemischen Modellen so wie in Pflanzenessays. Quelle

2. Homöopathie kostet nur 53 Cent pro Versicherten im Jahr

Die angestrebten Einsparungen sind für die GKV-Finanzierung irrelevant und führen aufgrund von Verschiebung hin zur konventionellen Medizin zu Mehrkosten.
  • Irrelevante Summe: 40 Millionen Euro entsprechen lediglich 0,03 % der GKV-Gesamtausgaben oder 53 Cent pro Versicherten / Jahr.
  • Kostenverschiebung: Die Streichung entlastet das System nicht. Patienten weichen zwangsläufig auf deutlich teurere konventionelle Therapien und Medikamente aus.
  • Effizienz: Homöopathie ist wirksam, sicher und kosteneffizient.

3. Mit Satzungsleistungen den Kassen-Wettbewerb erhalten

Versicherte haben die freie Wahl, sich für eine Kasse mit Homöopathie zu entscheiden.
  • Kein Handlungsbedarf: Die Erstattung homöopathischer Leistungen ist bereits heute eine freiwillige, ökonomisch abgewogene Entscheidung der einzelnen Krankenkasse.
  • Schutz der Selbstverwaltung: Ein gesetzliches Verbot würde unnötig in die Gestaltungsfreiheit der Kassen und in den gewollten Wettbewerb eingreifen.
  • Kassenentscheidung: Ob und wie erstattet wird, entscheidet die Kasse eigenverantwortlich – ein gesetzliches Verbot ist daher überflüssig.

4. Patientenschutz und Selbstbestimmung

Das Vorhaben bricht mit den Prinzipien der modernen Medizin und der Patientensouveränität:
  • EbM-Definition: Evidenzbasierte Medizin basiert laut Begründer David Sackett auf drei gleichwertigen Säulen: Externe Evidenz, klinische Expertise und Patientenwille. Das BMG ignoriert zwei dieser drei Säulen. Quelle
  • Solidarprinzip: Versicherte haben ein Recht darauf, dass bewährte und nachgefragte Therapieverfahren Teil der Versorgung bleiben.

Unsere Forderungen an die Politik

  • Streichung stoppen: Den Passus zur Aufhebung der homöopathischen Leistungen in § 11 Abs. 6 SGB V ersatzlos aus dem Entwurf entfernen.
  • Aktuelle Prüfung einleiten: Den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages mit einer Evaluation der Evidenz (Fokus auf Studien ab 2018) beauftragen, statt sich auf den umstrittenen „Australischen Report“ von 2015 zu verlassen.
  • Transparenz herstellen: Die Finanzkommission muss die zu erwartenden Kostensteigerungen durch ein Aus der Homöopathie offenlegen.
  • Ideologiefreie Entscheidung: Gesundheitspolitische Entscheidungen müssen auf Fakten und dem Versorgungsnutzen basieren.
Wir freuen uns über Ihre Fragen und Standpunkte. Schreiben Sie uns an: info@bph-online.de
Der nächste Informationsdienst erscheint Mitte Mai. Darin werden wir uns weiter mit diesem Gesetz beschäftigen.
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