Krankenkassen haben mit unterschiedlichen Anbietern Verträge zur Versorgung ihrer Versicherten mit ärztlicher Homöopathie auf Chipkarte abgeschlossen. Die Verträge der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH bieten den teilnehmenden Patienten qualitätsgesicherte Leistungen und den beteiligten Ärzten faire Konditionen.

Über ähnliche Verträge andere Anbieter und den daran teilnehmenden Krankenkassen kann an dieser Stelle wegen der schnelllebigen Entwicklungen im Gesundheitsbereich leider nicht informiert werden.

Aktuelle Gesamtliste der beteiligten Krankenkassen, die ärztliche Homöopathie erstatten

Die aktuelle Gesamtliste der an den Verträgen der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH beteiligten gesetzlichen Krankenkassen finden Sie auf der Internetseite der  MGL unter „Homöopathie > Vertragsteilnehmer > Krankenkassen.

Betriebskrankenkassen (BKKen)
Innungskrankenkassen (IKKen)
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als LKK (SVLFG als LKK)
Knappschaft, inkl. Seekasse
Techniker Krankenkasse (TK)

Hinweis zur Versorgung: Jeweils zwei Jahren intensiver homöopathischer Versorgung folgt ein Jahr ohne Abrechnung homöopathischer Leistungen.

HEK – Hanseatische Krankenkasse (Ersatzkasse)
BARMER GEK

Hinweis zur Versorgung: Jeweils zwei Jahren intensiver homöopathischer Versorgung folgt ein Jahr ohne Abrechnung homöopathischer Leistungen.