Die überwiegende Zahl der gesetzlichen Krankenkassen bietet ihren Versicherten die ärztlich-homöopathische Behandlung bei einem Vertragsarzt an. Dazu haben diese Krankenkassen mit einem Anbieter, wie z.B. der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH, einen besonderen Versorgungsvertrag geschlossen. Vorausgesetzt, Ihre Krankenkasse hat einen solchen Vertrag abgeschlossen, müssen Sie für die homöopathische Behandlung in einer teilnehmenden Vertragsarztpraxis nicht selber bezahlen, sondern die Kosten der Behandlung werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.

Eine homöopathische Erstanamnese nach den derzeitigen Versorgungsverträgen dauert bei Erwachsenen und Jugendlichen ab dem 13. Lebensjahr mindestens eine Stunde – bei Kindern mindestens 40 Minuten – und kann höchstens einmal im Jahr abgerechnet werden. Eine mindestens 30-minütige Folgeanamnese wird höchstens einmal pro Quartal bezahlt, eine 15-minütige Folgeanamnese höchstens zweimal pro Quartal. Eine homöopathische Beratung kann fünfmal pro Quartal auf Kosten der beteiligten Krankenkassen stattfinden. Der Versicherte muss außer für die Arzneimittel keinen Cent aus der eigenen Tasche für die Homöopathie zahlen.

So funktioniert die Teilnahme an den Krankenkassen-Versorgungsverträgen Homöopathie

  • Sie sind gesetzlich versichert.
  • Ihre Krankenkasse hat einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Dies erfahren direkt bei Ihrer Krankenkasse oder den einzelnen Anbietern, wie z.B. der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH (→ Liste der teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen bei der MGL).
  • Wenn nicht, besteht die Möglichkeit zum Wechsel der Krankenkasse. Informationen zum Kassenwechsel erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
  • Sie sind in Behandlung bei einem am Vertrag Ihrer Krankenkasse →teilnehmenden Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie (Ärztekammer) oder dem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ.
  • Sie unterschreiben eine Teilnehmererklärung und erhalten die ärztlichen Leistungen ohne Zuzahlung.

Private Krankenzusatzversicherung

Mit einer privaten Zusatzversicherung für die Behandlung bei einem homöopathischen Arzt stehen Ihnen auch homöopathische Privatpraxen offen. Nicht nur Privatpatienten, auch viele gesetzlich Versicherte entscheiden sich für eine privatärztlich homöopathische Behandlung, besonders wegen der Möglichkeit zur noch zeitintensiveren Betreuung – gerade bei chronischen und komplizierten Erkrankungen kann dies von Bedeutung sein. Wenn Ihre Krankenkasse kein homöopathisches Versorgungsangebot hat und Sie Ihre Krankenkasse nicht wechseln möchten, kann eine Zusatzversicherung die richtige Alternative sein.

Auf die Qualifikation des Arztes oder der Ärztin achten

Grundsätzlich sollten Sie auf die Qualifikation des Arztes achten und sich nicht scheuen zu fragen, ob mit klassischer Einzelmittelhomöopathie behandelt wird. Die beste Ausbildung haben Ärzte mit dem „Homöopathie-Diplom“ des DZVhÄ. Sie haben eine dreijährige berufsbegleitende Weiterbildung abgeschlossen und verpflichten sich zu einer regelmäßigen homöopathischen Fortbildung. Die Ausbildungszeit für das Diplom übersteigt damit deutlich die Anforderungen der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer im Rahmen der offiziellen Zusatzbezeichnung „Homöopathie“.

Gemeinsam für eine qualitätsgesicherte Patientenversorgung

„Ich begrüße als Apothekerin für Naturheilmittel & Homöopathie eine Zusammenarbeit vor Ort mit den homöopathischen Ärzten zum Wohle der Patienten und freue mich, dass die Homöopathie als so wirkungsvolle Medizin Einzug gehalten hat in die Gesetzliche Krankenversicherung“, sagt Birgit Neuhaus, Apothekerin der Apotheke im Stadthaus in Bonn. Auch aus Sicht der Vertragsärzte bringen diese Versorgungsverträge für alle Beteiligten Vorteile: „Es macht jetzt richtig Freude, Homöopathie in der Kassenpraxis zu praktizieren, weil die Mehrarbeit anerkannt wird. Ich kann es mir jetzt leisten, den Patienten die Zeit zu geben, die sie benötigen“, so Dr. med. Ferdinand Escher, homöopathischer Arzt aus Hagen (NRW).

Die Versorgungsverträge Homöopathie haben sich seit 2005 etabliert und bieten sowohl Krankenkassen als auch homöopathischen Ärztinnen und Ärzten Gestaltungsspielräume im ansonsten so engen Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Homöopathie im Rahmen besonderer Versorgungsverträge ist damit „zu einer echten Alternative zur Regelversorgung heranwachsen“, wie es 2007 die damalige Parlamentarische Staatssekretarin im Bundesministerium für Gesundheit, Marion Caspers-Merk, formuliert hat.

Weitere Informationen zur Homöopathie

In der Rubrik „Behandlung“ der BPH-Webseite finden Sie viele weitere Informationen über die Selbstmedikation und die Beschreibungen von Arzneimitteln und Erkrankungen. Hier wird auch beschrieben, wie eine professionelle homöopathische Behandlung funktioniert.

  • Informationen zur Selbstbehandlung mit Homöopathie, Arzneimittelbildern und Erkrankungen erhalten Sie hier.
  • Informationen zu homöopathischen Arzneimitteln beim BfARM

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