Mit einer Online-Petition wollten Homöopathie-Kritiker das Thema Kostenerstattung der Homöopathie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in den Petitionsausschuss des Bundestags bringen. Sie scheiterten sehr deutlich mit nur etwa 1.300 Unterschriften an der Marke von 50.000 Unterstützern, die nötig ist, damit sich der Petitionsausschuss mit dem Thema befasst.

Konkret wurde gefordert: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass homöopathische Behandlungsmethoden nicht mehr als Satzungsleistung von gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden dürfen.“ Als Begründung wurde der Öffentlichkeit ein fehlender „Wirkungsnachweis für homöopathische Behandlungen“ geboten. Dem wurde nicht gefolgt. „Die geringe Anzahl von Unterzeichnern zeigt sehr deutlich, dass die oft sehr vehement auftretenden Homöopathie-Kritiker nur eine sehr kleine gesellschaftliche Randgruppe darstellen“, urteilt Cornelia Bajic, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ).

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